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Rückgaberecht bei zu hohem Stromverbrauch des E-Autos
Das Wuppertaler Landgericht hat entschieden, dass Käufer ein Rückgaberecht haben, wenn die tatsächliche Reichweite eins Elektroautos erheblich von den vom Hersteller genannten WLTP-Angaben abweicht. © amp © Bildquelle: Aral AG
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