Rückgaberecht bei zu hohem Stromverbrauch des E-Autos
Das Wuppertaler Landgericht hat entschieden, dass Käufer ein Rückgaberecht haben, wenn die tatsächliche Reichweite eins Elektroautos erheblich von...
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Reguvis : 28.07.2026 08:42:44
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Das Wuppertaler Landgericht hat entschieden, dass Käufer ein Rückgaberecht haben, wenn die tatsächliche Reichweite eins Elektroautos erheblich von den vom Hersteller genannten WLTP-Angaben abweicht. © amp © Bildquelle: Aral AG
Das Landgericht Wuppertal hat jetzt entschieden (Az: 10 O 282/23), dass Käufer eines Elektroautos vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die tatsächliche Reichweite erheblich von den vom Hersteller genannten WLTP-Angaben abweicht. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz bei Elektrofahrzeugen.
Im konkreten Fall lag die tatsächliche Reichweite rund 18 % unter der angegebenen WLTP-Reichweite. Das Gericht stellte klar, dass eine Abweichung von mehr als zehn Prozent einen erheblichen Sachmangel darstellen kann. Damit überträgt das Landgericht die bereits aus der Rechtsprechung zu Kraftstoffverbrauch und Leistungsangaben bei Verbrennerfahrzeugen bekannten Grundsätze erstmals ausdrücklich auf Elektrofahrzeuge und deren Reichweitenangaben. Der Käufer konnte das Fahrzeug zurückgeben und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Zudem wurden Zinsansprüche zugesprochen.
Doch der AvD betont, dass es auf den Einzelfall ankommt und das Urteil nicht automatisch für andere Fahrer einen Anspruch auf Rückabwicklung bedeutet. Entscheidend sei der Nachweis einer erheblichen und dauerhaften Abweichung. Hierzu sei ein unabhängiges Sachverständigengutachten erforderlich, das die tatsächliche Reichweite unter nachvollziehbaren Bedingungen ermittelt und mögliche Ursachen wie eine übermäßige Batteriealterung dokumentiert.
Das Umweltbundesamt verwies bereits vor einigen Jahren darauf, dass Elektrofahrzeuge im Realbetrieb häufig höhere Energieverbräuche aufweisen als im offiziellen WLTP-Testverfahren, unter anderem durch Heizung, Klimaanlage und weitere Nebenverbraucher, so der AvD. Hinzu komme der deutlich höhere Verbrauch bei schneller Fahrt. Gemäß Tests der Webseite Inside EVs können die Unterschiede bei der Autobahnfahrt bis zu einem Drittel über dem kombinierten WLTP-Wert liegen. (aum)
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