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EU-Vergabenovelle: Was der Public Procurement Act für Ihre Vergabestelle bedeutet

EU-Vergabenovelle: Was der Public Procurement Act für Ihre Vergabestelle bedeutet

Die Europäische Kommission will das europäische Vergaberecht von Grund auf neu gestalten. Am 9. September 2026 soll der offizielle Reformvorschlag vorliegen, der sogenannte Public Procurement Act. Für Vergabestellen in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen bedeutet das: Es kommt eine der größten Umwälzungen im Vergaberecht seit 2014. Was steckt hinter der Reform, welche Richtlinien sind betroffen, und worauf sollten Sie sich schon jetzt vorbereiten?


Wer im öffentlichen Vergabewesen tätig ist, kennt die Herausforderung: Rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich in permanenter Bewegung, und kaum ist eine Änderung verarbeitet, folgt bereits die nächste. Für Vergabeverantwortliche ohne juristischen Hintergrund summiert sich dies zu einer erheblichen zusätzlichen Anforderung im Tagesgeschäft. Die EU-Vergabenovelle, die die Kommission unter dem Titel „Public Procurement Act" vorbereitet, ist dabei kein kleines Update. Es handelt sich um eine grundlegende Überarbeitung des gesamten europäischen Vergaberechtsrahmens mit weitreichenden Folgen für alle, die oberhalb der EU-Schwellenwerte einkaufen.

Welche EU-Vergaberichtlinien sind von der Reform betroffen?

Das europäische Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte stützt sich aktuell auf drei Richtlinien, die allesamt aus dem Jahr 2014 stammen und Gegenstand der geplanten Reform sind:

Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe

Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe durch Sektorenauftraggeber (Wasser, Energie, Verkehr, Postdienste)

Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe

Diese drei Richtlinien bilden seit über einem Jahrzehnt den Rahmen für das nationale Vergaberecht in allen EU-Mitgliedstaaten. Nun erwägt die Europäische Kommission, sie durch eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Das wäre ein fundamentaler Systemwechsel: Während Richtlinien von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gilt eine EU-Verordnung direkt und einheitlich in allen Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsschritt.

Bereits im Mai 2025 hatte die Kommission in ihrer Binnenmarktstrategie die Stoßrichtung der Reform benannt: Die EU-Vergabevorschriften sollen vereinfacht sowie die Regelungen zentralisiert und verschlankt werden. Hinzu kommen neue inhaltliche Schwerpunkte, die künftig im Vergaberecht verankert werden sollen, ohne dabei den Wettbewerb einzuschränken.

Welche inhaltlichen Ziele verfolgt der Public Procurement Act?

Die Reform ist nicht nur eine technische Konsolidierung. Sie soll das europäische Vergaberecht inhaltlich in vier zentrale Bereichen weiterentwickeln:

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Nachhaltigkeit 

Kriterien der Nachhaltigkeit sollen fest im Vergaberecht verankert werden. 

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Resilienz

Die Beschaffung soll widerstandsfähiger gegenüber Lieferkettenrisiken und geopolitischen Abhängigkeiten werden. 

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Europ. Präferenz

 Mitgliedstaaten können Bieter aus Drittstaaten ausschließen, wenn deren Märkte europäischen Unternehmen keinen fairen Zugang bieten.

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Digitalisierung

EU-weites digitales Vergabesystem mit elektronischen Nachweisen und einheitlichen Plattform-Standards.

Für Vergabestellen in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen sind das keine abstrakten politischen Ziele. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Ausschreibungsunterlagen, die Formulierung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Frage, welche Bieter überhaupt zugelassen werden dürfen. Das Europäische Parlament hat diese Reformrichtung grundsätzlich unterstützt und am 9. September 2025 mit 432 Stimmen eine Entschließung zur öffentlichen Auftragsvergabe angenommen, die eine gezielte Reform für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Resilienz und Digitalisierung fordert.

Wie war der Reformprozess bisher aufgestellt?

Der Weg zum Kommissionsvorschlag ist gut dokumentiert. Die wichtigsten Meilensteine des bisherigen Reformprozesses im Überblick: Am 14. Oktober 2025 veröffentlichte die Kommission ihre Evaluierung der drei Vergaberichtlinien, die dem Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments am 11. November 2025 vorgestellt wurde. Eine anschließende Konsultation zur anstehenden Revision lief bis zum 26. Januar 2026. Den Ergebnisbericht mit den Rückmeldungen von 1.037 Teilnehmern legte die Kommission Ende März 2026 vor. Auch der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss haben Stellungnahmen in den Prozess eingebracht.

Ursprünglich war die Vorlage des Kommissionsvorschlags für das zweite Quartal 2026 angekündigt worden. Nach dem „Legislative Train Schedule" des Europäischen Parlaments soll der Vorschlag nun am 9. September 2026 präsentiert werden. Das bedeutet: Der formelle Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene steht unmittelbar bevor. Bis eine neue Verordnung tatsächlich in Kraft tritt und in der Vergabepraxis wirksam wird, werden in der Regel noch mehrere Jahre vergehen, doch die Richtung ist jetzt klar, und die Vorbereitung beginnt schon heute.

Ihre Nächsten Schritte
  • ✓  Verfolgen Sie den Kommissionsvorschlag zum Public Procurement Act am 9. September 2026.
  • ✓  Prüfen Sie, welche Ihrer Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen.
  • ✓ Beobachten Sie mögliche Auswirkungen auf Ausschreibungsunterlagen sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien.

Häufige Fragen zur EU-Vergabenovelle

Fazit

Für Vergabestellen besteht aktuell noch kein Anlass, laufende Verfahren vorschnell umzustellen. Wer die Entwicklung jedoch frühzeitig verfolgt, kann die möglichen Auswirkungen auf die eigene Beschaffung besser einordnen. Welche konkreten Anforderungen sich daraus ergeben, hängt vom endgültigen Verordnungstext ab. Der Kommissionsvorschlag markiert zunächst den formellen Start des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Der Public Procurement Act ist kein Reformvorhaben, das man getrost auf später verschieben kann. Die Kommission hat mit dem Prozess der Evaluierungen, Konsultationen und Stellungnahmen bereits gründlich vorgearbeitet, der formelle Vorschlag am 9. September 2026 ist der nächste konsequente Schritt. Für Vergabestellen ergibt sich daraus eine klare Aufgabe: informiert bleiben, Entwicklungen verfolgen und sich rechtzeitig auf neue Anforderungen einstellen.

Gerade wer als Einzelkämpferin oder Einzelkämpfer in der Vergabe arbeitet, weiß: Es ist kaum möglich, jede Rechtsänderung aus allgemeinen Quellen heraus selbst einzuordnen. Was es braucht, sind verlässliche, aktuell gehaltene Fachquellen, die genau dann auf dem neuesten Stand sind, wenn eine wichtige Reform ansteht. Die Kernziele der Reform, Nachhaltigkeit und Resilienz, europäische Präferenz und Digitalisierung werden die tägliche Vergabepraxis verändern. Wer frühzeitig versteht, wohin die Reise geht, kann Ausschreibungsunterlagen und interne Abläufe gezielt anpassen, anstatt später unter Zeitdruck reagieren zu müssen.

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