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LG Bremen setzt Grenzen für Online-Kfz-Gutachten

LG Bremen setzt Grenzen für Online-Kfz-Gutachten

Ein Urteil des LG Bremen vom 16.1.2026 stärkt die Rolle unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Das Gericht stellt klar: Ein Gutachten setzt die persönliche Inaugenscheinnahme des Schadens voraus. Modelle, bei denen Geschädigte lediglich Fotos hochladen und Anbieter eine schnelle Schadensregulierung versprechen, können sowohl irreführend sein als auch gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen.

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Worum geht es?

Die Digitalisierung des Schadensmarktes hat in den vergangenen Jahren neue Geschäftsmodelle hervorgebracht, die die klassische Rollenverteilung zwischen Geschädigten, Sachverständigen, Werkstätten und Versicherern verändern wollen. Mit Urteil vom 16.1.2026 hat das LG Bremen solchen Angeboten nun in zentralen Punkten rechtliche Grenzen gesetzt.

 

Kernaussagen des Urteils

  • Ein Kfz-Gutachten setzt die persönliche Inaugenscheinnahme des Schadens durch den Sachverständigen voraus. 

  • Versprechen einer vollständigen Schadensabwicklung gegenüber Versicherungen können als unerlaubte Rechtsdienstleistung gewertet werden.

  • Werbeaussagen, wie „Gutachten in wenigen Minuten“, können irreführend sein.

  • Plattformmodelle können die sachverständige Unabhängigkeit beeinträchtigen.

Bezug zur VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2

Das Urteil steht im Kontext der aktuellen fachlichen Diskussion zur VDI-Richtlinie VDI‑MT 5900 Blatt 2. Diese definiert Qualifikationsanforderungen, methodische Standards und Anforderungen an die Unabhängigkeit von Kfz-Sachverständigen und trägt damit zur Konturierung eines konsistenten Berufsbildes bei.

 

Philipp Schloßhauer ist Referent für Recht und Wirtschaft beim BVSK. © BVSK

 

Über Details des Urteil berichtet Philipp Schloßhauer, Referent für Recht und Wirtschaft beim BVSK, in unserer kommenden Print-Ausgabe.

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