Über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am 8. Mai 2026 in Mainz zum 40. Kfz-Sachverständigentag des BVSK. © BVSK
Als der erste Kfz-Sachverständigentag Mitte der 1980er Jahre stattfand, spielten digitale Fahrzeugdaten, Fahrerassistenzsysteme oder Künstliche Intelligenz noch keine Rolle. Im Mittelpunkt standen klassische Fragen der Schadensbegutachtung, Bewertung und Ausbildung. Vier Jahrzehnte später haben sich Fahrzeuge, Technik und Anforderungen grundlegend weiterentwickelt. Und auch die Teilnehmerzahlen erzählen eine Erfolgsgeschichte.
Nach den bescheidenen Anfängen vor 40 Jahren kamen am 8. Mai 2026 über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Mainz zum 40. Kfz-Sachverständigentag des BVSK zusammen. Das Jubiläum markierte zugleich eine Premiere: Erstmals wurde die Veranstaltung gemeinsam mit dem BVS – dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. – durchgeführt. Die gemeinsame Durchführung war zugleich ein sichtbares Signal an die Branche: Bei Qualifikation, Weiterbildung und Qualitätsstandards verfolgen beide Verbände auch weiterhin dieselben Ziele.
Wer das Vortragsprogramm betrachtete, konnte daher auch schnell erkennen, dass sich ein roter Faden durch nahezu alle Themen zog: Die Arbeit des Kfz-Sachverständigen wird immer komplexer, umfangreicher und verantwortungsvoller. Im Mittelpunkt standen moderne Methoden der Schadensanalyse, der Forensik, digitale Fahrzeugdaten, Fahrerassistenzsysteme und die Frage, wie sich das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen weiterentwickelt.
Moderne Fahrzeugtechnik schafft neue Schadensbilder – eröffnet aber zugleich neue Möglichkeiten, diese aufzuklären. Frank Heykes von der ATP Automotive Testing Papenburg GmbH zeigte, welche Möglichkeiten moderne Versuchs- und Messtechnik heute bietet, um technische Fragestellungen objektiv zu untersuchen und Hypothesen experimentell zu überprüfen. Dabei wurde deutlich, dass belastbare Ergebnisse nicht zufällig entstehen, sondern das Ergebnis präziser Planung, geeigneter Sensorik und nachvollziehbarer Prüfverfahren sind.
Dass sich relevante Erkenntnisse nicht nur aus aufwendigen Versuchsreihen, sondern häufig auch aus kleinsten Spuren am Fahrzeug gewinnen lassen, verdeutlichte Jochen Lehmkuhl. Anhand realer Schadensfälle zeigte er, wie Lackpartikel, Materialanhaftungen und andere Mikrospuren mit der Spurfix-Methode gesichert und damit dazu beitragen können, Fahrzeugkontakte nachzuweisen, Schadenshergänge aufzuklären oder unzutreffende Behauptungen zu widerlegen.
Moderne Fahrzeuge sind längst mehr als Fortbewegungsmittel. Sie sind rollende Datenspeicher. Neben klassischen Spuren „zum Anfassen“ gewinnen so digitale Informationen zunehmend an Bedeutung. Denn moderne Fahrzeuge speichern heute eine Vielzahl von Daten über Fahrzustände, Fahrzeugbewegungen und Unfallereignisse. Event Data Recorder stellen mittlerweile in sehr vielen Fahrzeugen Kfz-Sachverständigen zusätzliche Informationsquellen zur Verfügung, die Unfallabläufe nicht nur deutlich präziser nachvollziehbar machen, sondern auch dabei helfen, den Schaden selber richtig einzuordnen.
Und so erläuterte zunächst Jochen Lehmkuhl die Möglichkeiten der technischen Unfallrekonstruktion anhand elektronischer Fahrzeugdaten. Daran knüpften Dr. Oliver Brockmann und Timo Bons mit ihrem Vortrag zum System DiagFlight an, mit dem u.a. Vorschäden elektronisch nachgewiesen werden können. Die vorgestellten Entwicklungen zeigen, dass digitale Fahrzeugdaten künftig einen immer größeren Stellenwert in der Schadensbegutachtung einnehmen werden.
Die beiden Vorträge von Jochen Lehmkuhl und die Vorträge von Dr. Oliver Brockmann und Timo Bons verdeutlichten zweierlei:
Neue Möglichkeiten der Spurensicherung stehen heute ohne großen zeitlichen Aufwand zur Verfügung. Die so gewonnenen Informationen können bereits für die Beurteilung des Schadens selbst wichtig sein. Sie können aber auch für Auftraggeber wichtig sein, wenn es darum geht, ihren Anspruch dem Grunde nach nachzuweisen. Denn den unverfälschten Zugang zu diesen Spuren hat in der Regel nur der Schadenssachverständige.
Daten allein liefern noch keine Antworten. Erst die fachliche Einordnung durch qualifizierte Sachverständige macht aus Informationen belastbare Erkenntnisse.
Wie stark sich die technischen Anforderungen verändert haben, zeigte der Vortrag von Detlef Wedemeyer vom Kraftfahrzeugtechnischen Institut (KTI).
Moderne Fahrerassistenzsysteme reagieren sensibel auf Reparaturen, Lackierarbeiten oder geringfügige Veränderungen im Sensorbereich. Materialstärken, Beschichtungen oder Kalibrierungen können unmittelbaren Einfluss auf die Funktion radarbasierter Systeme haben.
Damit verändern sich auch die Anforderungen an Sachverständige. Wer die Anforderungen an eine Instandsetzung beurteilen will, muss heute nicht nur Karosserie- und Lackiertechnik verstehen, sondern auch Sensorik, Kalibrierungsverfahren und Herstellervorgaben einordnen können.
Die zunehmende Technisierung moderner Fahrzeuge erhöht damit zugleich die Anforderungen an die fachliche Qualifikation derjenigen, die diese Fahrzeuge bewerten.
Dass technische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen immer enger miteinander verknüpft sind, zeigte traditionell auch der Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH.
Dr. Alexandra Maschwitz stellte aktuelle Entscheidungen zu Leasingfahrzeugen, Restwerten, Nutzungsausfall und fiktiver Schadensabrechnung vor. Die Entscheidungen verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig nachvollziehbare und belastbare Gutachten für die gerichtliche Praxis sind.
Gleichzeitig steigen mit der technischen Komplexität auch die Anforderungen an die Fähigkeit, technische Zusammenhänge nachvollziehbar und gerichtsfest zu vermitteln.
Vor diesem Hintergrund erhielt der abschließende Vortrag von Dipl.-Ing. Andreas Peters besondere Bedeutung.
Während sich viele Vorträge mit der Frage beschäftigten, welche Anforderungen moderne Fahrzeuge an Sachverständige stellen, beschäftigte sich Andreas Peters mit der übergeordneten Frage: Welche Anforderungen müssen künftig an den Sachverständigen selbst gestellt werden?
Die VDI-MT-5900-Richtlinienreihe definiert erstmals allgemein anerkannte Mindestanforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung von Sachverständigen für Kfz-Schäden und Bewertung. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und nachvollziehbare Qualitätsstandards zu etablieren.
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender technischer Komplexität wurde deutlich, warum dieses Thema für den gesamten Berufsstand an Bedeutung gewinnt. Denn moderne Fahrzeuge verlangen nicht weniger, sondern mehr Qualifikation.
Der 40. Kfz-Sachverständigentag bot auch abseits des Vortragsprogramms zahlreiche Möglichkeiten zum fachlichen und persönlichen Austausch. Sowohl der traditionelle Get-together-Abend als auch der Festabend wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern intensiv genutzt und sorgten erneut für eine angenehme und kollegiale Atmosphäre. Durch die Veranstaltung führten BVSK-Präsident Michael Wessels und BVSK-Hauptgeschäftsführer Martin Schmelcher. Unterstützt wurden beide durch Michael Lenhartz, den 1. Vorsitzenden des BVS-KSV.
BVSK-Hauptgeschäftsführer Martin Schmelcher, Michael Lenhartz, 1. Vorsitzender des BVS-KSV und BVSK-Präsident Michael Wessels. © BVSK
Der 40. Kfz-Sachverständigentag hat eindrucksvoll gezeigt, wie stark sich das Berufsbild in den vergangenen vier Jahrzehnten weiterentwickelt hat.
Aus dem klassischen „Schadensschätzer“ ist längst ein technischer Analyst, Forensiker und Dateninterpret geworden. Gleichzeitig bleibt das Fundament unverändert: Unabhängigkeit, Fachkompetenz und die Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte nachvollziehbar zu bewerten.
Vielleicht war genau das die wichtigste Botschaft des Jubiläums-Sachverständigentages: Die Werkzeuge verändern sich. Die Verantwortung des Sachverständigen bleibt.
Einen ausführlichen Beitrag von Martin Schmelcher zum 40. BVSK-Kfz-Sachverständigentag finden Sie in unser kommenden Print-Ausgabe.
Martin Schmelcher ist seit 2021 Geschäftsführer des BVSK. © BVSK