VERIS - Entscheidungen  Vergabekammern  Nordrhein-Westfalen  VK Westfalen  2021 

VK Westfalen, Beschluss vom 31.03.2021, VK 1 – 09 / 21

Leitsatz (amtlich):

Die Einstellung von Nachrichten (hier: Nachforderung von Unterlagen unter Fristsetzung) in das Postfach eines Bieters auf einer Vergabeplattform gilt als Zugang, weil diese Nachricht oder Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis davon nehmen kann.

Zitierung:
VK Westfalen, 31.03.2021, VK 1 – 09 / 21
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen