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Werk:
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
Autor:
Thomas Ferber
Stand:
Oktober 2015
Thema:
Vergabe
Auflage:
1. Auflage

4. Bewertungsmatrix

Eine Bewertungsmatrix ist ein Schema, mit dem die

Kriterien,

Kriterienklassifizierung (A-Kriterium, B-Kriterium),

Gewichtung,

Benotung und

Mindestanforderungen

in einer strukturierten Form dargestellt werden. Die Bewertungsmatrix dient dem Auftraggeber zur Strukturierung eines aufgestellten Kriterienkatalogs, dem Gewichten der einzelnen Kriterien und dem Aufstellen des Notenschemas. Durch die Übersichtlichkeit der Bewertungsmatrix kann der Auftraggeber bereits in einem frühen Stadium inkonsistente Gewichtsverteilungen erkennen und korrigieren. Liegen die Angebote zur Auswertung vor, dient die aufgestellte Bewertungsmatrix dem Auftraggeber zur Bewertung der Angebote.

Den Bietern vermitteln die Bewertungsmatrizen in strukturierter Form die wesentlichen Informationen, um zu verstehen, worauf es dem Auftraggeber ankommt. Aufgrund der Informationen aus den Bewertungsmatrizen können die Bieter ihre Angebote optimieren.

Die Gewichtung der Kriterien kann dabei in Form einer prozentualen Gewichtung oder in Form von Gewichtungspunkten erfolgen.

Bei der prozentualen Gewichtung werden die Gewichte mit einem Prozentwert versehen (z.B. 40 % für die Kriterienhauptgruppe A und jeweils 30 % für die Kriterienhauptgruppen B und C). Bei jedem Schritt auf die nächste Kriterienebene und der Detaillierung durch Unterkriterien wird wieder auf der Basis von 100 % die Gewichtung verteilt (z.B. kann die Kriterienhauptgruppe C (30 %) in die Kriteriengruppen C1 und C2 untergliedert werden, welche mit 80 % und 20 % gewichtet werden). Die Prozentwerte für die Kriteriengruppen (2. Kriterienebene) und die Prozentwerte für die Kriterien sind nur als relative Werte zu verstehen und entsprechen nicht dem absoluten Gewicht in Bezug zum Gesamtgewicht.

In der nächsten Abbildung findet sich ein Beispiel für eine Bewertungsmatrix mit prozentualer Gewichtung. Beispielsweise ergibt sich das absolute Gewicht des Kriteriums C.2.1 aus der Multiplikation der relativen Gewichte von 30 % der Kriterienhauptgruppe C mit 20 % der Kriteriengruppe C2 und 50% des Kriteriums C.2.1 zu 30% · 20% · 50% = 3%.

Abbildung: Bewertungsmatrix mit prozentualer Gewichtung

Bei der Gewichtung mit Gewichtungspunkten werden eine vorgegebene Anzahl Gewichtungspunkte auf die einzelnen Kriterien verteilt. Grundsätzlich kann hierzu jede Zahl verwendet und Bruchteile davon auf die einzelnen Kriterien verteilt werden. Bewährt hat sich die Verwendung der Zehnerpotenzen 100, 1.000, 10.000, 100.000, … als Gewichtungspunkte.

In der nächsten Abbildung findet sich ein Beispiel für eine Bewertungsmatrix mit Gewichtungspunkten. Die Gesamt-Gewichtungspunktzahl ist im Beispiel auf 1.000 Gewichtungspunkte festgesetzt. Diese insgesamt 1.000 Gewichtungspunkte verteilen sich auf 400 Gewichtungspunkte für die Kriterienhauptgruppe A, 300 Gewichtungspunkte für die Kriterienhauptgruppe B und 300 Gewichtungspunkte für die Kriterienhauptgruppe C. Die 300 Gewichtungspunkte der Kriterienhauptgruppe C verteilen sich dann auf 240 Gewichtungspunkte für die Kriteriengruppe C.1 und 60 Gewichtungspunkte für die Kriteriengruppe C.2. Die 240 Gewichtungspunkte der Kriteriengruppe C.1 verteilen sich auf 144 Gewichtungspunkte für das Kriteriums C.1.1 und 96 Gewichtungspunkte für das Kriterium C.1.2.

Abbildung: Bewertungsmatrix mit Gewichtungspunkten