Auftragnehmerseitige Bauleiter führen Bautagesberichte, in denen sie die nachfolgend aufgeführten Aspekte dokumentieren (vgl. Abb. 58).
Nach dem Ausfüllen legt der Bauleiter des Auftragnehmers den Bautagesbericht zur Ergänzung und Gegenzeichnung vor. Dabei geht es um die objektive Dokumentation des Sachverhalts.
Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte aus Sicht des auftraggeberseitigen Bauleiters vorgestellt.
Witterung
Streitfragen in Bezug auf die Witterung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer Baustelle aufgetreten ist, können heutzutage durch eine lückenlose Dokumentation verschiedener Organisationen geschlichtet werden.1Dokumentiert z. B. auf http://www.wetterzentrale.de.
Das Wetter sollte jedoch deshalb objektiv dokumentiert werden, um im Fall eines späteren Nachschlagens keine längere Recherche durchführen zu müssen.
Anzahl der Arbeitskräfte nach Qualifikation
Die Dokumentation der Arbeitskräfte und Baugeräte ist beispielsweise bei Streitigkeiten über Behinderungen von Belang, in denen es um Intensitätsabfälle geht. Beide Seiten sind gut beraten, die Angaben objektiv zu dokumentieren.
Vorgänge/Tätigkeiten
Zu Vorgängen des Tages werden neben der Beschreibung der Tätigkeit
die Anzahl der auf der Baustelle tätigen Arbeitskräfte,
der Bauabschnitt und
ggf. Bemerkungen
festgehalten.
Bei späteren Streitigkeiten können auf dieser Basis der Ist-Terminplan der Baustelle nachträglich rekonstruiert und etwaige Behinderungssachverhalte objektiviert werden.
Der Auftragnehmer behauptet, er wäre vor zwei Wochen in Bauabschnitt D behindert gewesen. Der Sachverhalt ist unstrittig. Die Behinderung wurde vor einer Woche abgestellt.
Die Bautagesberichte der vergangenen Woche aber weisen aus, dass der Vorgang, der behindert gewesen ist, bis heute nicht begonnen wurde.
Zusätzliche Arbeiten
Werden vertraglich nicht vereinbarte Arbeiten auf der Baustelle erbracht, so werden diese entsprechend dokumentiert. Art und Umfang sollten zusätzlich zu etwaigen Stundenzetteln des Auftragnehmers dokumentiert werden, da je nach Vertrag beträchtliche Kosten entstehen können.
In Streitfällen kann später geprüft werden, ob es sich tatsächlich um zusätzliche Arbeiten gehandelt hat.
Materiallieferungen
Materiallieferungen werden u. a. dokumentiert, um beispielsweise bei Behinderungssachverhalten feststellen zu können, ob ein Auftragnehmer überhaupt hätte arbeiten können.
Planlieferungen
Im Bauablauf kommt es nicht nur zu einmaligen Planlieferungen, sondern es werden permanent die jeweils benötigten Pläne übergeben. Weil unterbliebene oder nicht rechtzeitige Planlieferungen den Auftragnehmer in der Ausführung behindern können, ist eine geeignete Dokumentation auf Seiten des Auftraggebers notwendig, die in der Regel in den entsprechenden Anschreiben zur Planlieferung besteht (vgl. 1.4.1).
Sofern Pläne ohne Anschreiben übergeben werden, ist umso mehr darauf zu achten, dass deren Zugang im Bautagebuch festgehalten wird.
Anweisungen und Anordnungen
Besonders im Hinblick auf Anordnungen der auftraggeberseitigen Bauleitung ist eine lückenlose und exakte Dokumentation notwendig, um bei späteren Streitigkeiten über die Ausführung feststellen zu können, ob diese den Anordnungen entsprochen hat.
Missverständnisse kommen immer wieder vor und bergen gerade bei mündlichen Anordnungen Konfliktpotenzial.
Anwesenheit Fachleute
Im Zuge der Bauausführung sind zusätzlich zum auftraggeberseitigen Bauleiter die einzelnen Fachbauleiter, die jeweiligen Mitarbeiter der Behörden, Berufsgenossenschaften oder des Amtes für Arbeitsschutz etc. temporär anwesend.
Datum
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Witterung
|
AN
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Bauelement
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BA
|
AK
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Bemerkung
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01.05.08
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Trocken
20 °C |
Müller
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Decken Innenanstrich
|
A
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3
|
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Wände Innenanstrich
|
B
|
5
|
||||
Schmitz
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Teppichboden
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C
|
3
|
|||
PVC-Boden
|
C
|
2
|
Teeküche
|
|||
02.05.08
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Bedeckt
19 °C |
Müller
|
Decken Innenanstrich
|
A
|
3
|
Abbildung 59: Bautagesbericht des auftraggeberseitigen Bauleiters
Werden seitens der Fachleute, aber auch seitens des Auftraggebers Anweisungen getroffen, sind diese zum eigenen Schutz ebenfalls genau zu dokumentieren.
Besondere Vorkommnisse
Besondere Vorkommnisse können beispielsweise aus Behinderungen oder Unfällen bestehen.
Sofern Behinderungstatbestände eingetragen werden, kommt dies einer Behinderungsanzeige gleich, sofern der Bautagesbericht dem Auftraggeber unverzüglich übermittelt wird.2Vgl. Kapellmann/Schiffers, Band 1, Rn. 1235. In diesen Fällen kann der Auftraggeber sich nachher nicht darauf berufen, es habe keine Behinderungsanzeige als solche vorgelegen.