In der Bauausführung sind bereits erstellte Bauelemente durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Schutzmaßnahmen können
Absperrmaßnahmen,
Abdeckungen oder
Schutz vor Witterungseinflüssen
sein.
Die jeweiligen Fachnormen der VOB/B sehen diese Schutzmaßnahmen regelmäßig als Nebenleistungen vor, die nicht gesondert zu vergüten sind. Um Kosten zu sparen, unterlassen Auftragnehmer in einzelnen Fällen diese Schutzmaßnahmen, die dazu dienen, die Leistungen der übrigen Auftragnehmer vor Beschädigungen zu bewahren.
Der Bauleiter wird daher vor Beginn der Arbeiten einer Vergabeeinheit die Nebenleistungen der entsprechenden Fachnormen dahingehend untersuchen, welche Schutzmaßnahmen vorgesehen sind und diese von sich aus gegenüber der Bauleitung des Auftragnehmers ansprechen und verlangen.