Die hier abgefragten Angaben zur sog. Endsummenkalkulation unterscheiden sich von der Zuschlagskalkulation durch betriebs- und objektbezogen ermittelte Gemeinkosten und Zuschläge. Dementsprechend unterscheiden sich die Angaben zur Endsummenkalkulation von denen zur Zuschlagskalkulation durch die unter (3.) baustellenspezifisch aufzuschlüsselnden Gemeinkosten, die Umlageberechnung über deren Endsumme und hiernach unter (2.) zu verteilende Umlage auf die Einzelkosten der Teilleistungen. Ansonsten gleichen sich Form und Inhalt mit den Angaben zur Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 Preisermittlung).