Fachliteratur  Kommentare und Handbücher  Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B  Teil 2 VOB/B  § 16 VOB/B Zahlung  B. Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1) 

Werk:
Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B
Herausgeber:
Mark von Wietersheim
Autor:
Gerd Hällßig
Stand:
Januar 2018
Thema:
Bauleistungen (VOB)
Auflage:
4. Auflage

V. Fälligkeit von Abschlagszahlungen (Abs. 1 Nr. 3)

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Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Nach der Regelung, die bis zum Inkrafttreten der VOB 2012 am 19.7.2012 galt, wurden Ansprüche auf Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen fällig, sodass mit der Neuregelung keine Verlängerung der Fälligkeitsfrist verbunden ist, da es sich bei Tagen im Sinne des neuen § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B um Kalendertage handelt.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer die Zahlung des Werklohnes verlangen und ist der Auftraggeber zur Leistung verpflichtet. Die Fälligkeit der Abschlagsrechnungen hängt nicht von der Abnahme der Bauleistungen ab.