Fachliteratur  Kommentare und Handbücher  Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B  Teil 1 BGB  Werkvertragsrecht  Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften  § 633 BGB Sach- und Rechtsmangel  A. Einstieg ins Gewährleistungsrecht  II. Wann ist eine Leistung mangelhaft? 

Werk:
Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B
Herausgeber:
Mark von Wietersheim
Autor:
Mark von Wietersheim
Stand:
Januar 2018
Thema:
Bauleistungen (VOB)
Auflage:
4. Auflage

5. Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers

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Wenn der Auftragnehmer erkennt, dass die Leistung nicht eindeutig beschrieben ist oder wenn er meint, die geschuldete Funktionsfähigkeit nur durch eine vom Vertragswortlaut abweichende Ausführung erreichen zu können, so sollte er den Auftraggeber hierauf hinweisen. Die Anmeldung von Bedenken alleine reicht aber nicht aus, um den Auftragnehmer zu entlasten.

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Auch nach Anmeldung von Bedenken muss der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung erbringen. Die Bedenkenanmeldung hat vor allem die Funktion, dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, seine Vorstellungen klarzustellen und gegebenenfalls Fehlentwicklungen vorzubeugen.

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Der Auftragnehmer ist nur dann von seiner Mängelhaftung frei, wenn der Auftraggeber vertraglich das vom Auftragnehmer geschilderte Risiko übernimmt1BGHZ 91, S. 206 = BauR 1984, S. 510., also ausdrücklich in die mangelhafte Ausführung einwilligt, was auch durch die Anordnung erfolgen kann, trotz berechtigter Bedenkenanmeldung unverändert weiterzubauen. Ganz entscheidend ist, dass ein stillschweigendes Hinnehmen oder sogar die vertragliche Beschreibung einer besonders preisgünstigen Lösung nicht ausreicht, den Auftragnehmer zu entlasten. Hintergrund ist immer die vom Auftragnehmer übernommene Erfolgshaftung.

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Schweigt der Auftraggeber auf eine Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers, muss der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung ausführen – auch wenn dies zu einer Abweichung von dem ausdrücklichen Wortlaut des Vertrages führt. Hierauf sollte der Auftragnehmer den Auftraggeber hinweisen.

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Formulierungsvorschlag für eine Bedenkenanmeldung:

Maurerbetrieb

Egon Lotrecht

98765 Wandhausen

[Datum]

Behörde für städtisches Bauen

Herrn Oberbaurat Meyer

Mauerstraße 4711

12345 Hochbaustadt

Sehr geehrter Herr Meyer,

hiermit melde ich Bedenken gegen die von Ihnen gestern schriftlich erteilte Anordnung betreffend den Schallschutz an. Die gestern angeordnete Ausführung beinhaltet einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik und führt zu einem minderwertigen Schallschutz [was vom Verwender des Briefes noch näher technisch auszuführen ist].

Daher würde die Ausführung Ihrer gestrigen Anordnung zu einer mangelhaften Leistung führen.

Ich bitte um Mitteilung, ob ich dennoch die angeordnete Leistung ausführen soll. Um behinderungsfrei arbeiten zu können, benötige ich Ihre Antwort bis zum 1.7.2018, 17.00 Uhr.

Sollte mir bis dahin keine Antwort vorliegen, werde ich im Interesse einer mangelfreien Leistung und eines behinderungsfreien Bauablaufes abweichend von Ihrer Anordnung eine mangelfreie Leistung ausführen, indem [technische Erläuterung]. Ich weise darauf hin, dass hierdurch Mehrkosten wegen erhöhten Materialaufwandes entstehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lotrecht