Vorbemerkung: Gegenüber der Fassung 2012 wurde Abschnitt 2 der VOB∕A vollständig neu formuliert und umbenannt. Inhaltlich gab es eine große Zahl von Änderungen. Der Abschnitt 2 wurde von „VOB∕A-EG“ in „VOB∕A-EU“ umbenannt, auch die einzelnen Paragrafen haben den geänderten Zusatz „EU“ erhalten.
Außerdem wurde der Abschnitt neu strukturiert. Überlange Vorschriften wurden aufgelöst. Die Reihenfolge und grobe Nummerierung der Vorschriften wurden dabei beibehalten; so finden sich Regelungen zur Leistungsbeschreibung weiterhin in § 7 EU VOB∕A und den nachfolgenden Vorschriften §§ 7a, 7b, 7c EU VOB∕A.
Zur Klarstellung für die Praxis enthält die VOB∕A auch eine Vorgabe für die Zitierweise. Danach sind die Vorschriften zu zitieren als „§ x EU Absatz y VOB∕A“.