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Thema:
Vergabe

Abschnitt 2 Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014∕24∕EU1Richtlinie 2014∕24∕EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004∕18∕EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) (VOB∕A – EU)2Zitierweise: § x EU Absatz y VOB∕A

Vorbemerkung: Gegenüber der Fassung 2012 wurde Abschnitt 2 der VOB∕A vollständig neu formuliert und umbenannt. Inhaltlich gab es eine große Zahl von Änderungen. Der Abschnitt 2 wurde von „VOB∕A-EG“ in „VOB∕A-EU“ umbenannt, auch die einzelnen Paragrafen haben den geänderten Zusatz „EU“ erhalten.

Außerdem wurde der Abschnitt neu strukturiert. Überlange Vorschriften wurden aufgelöst. Die Reihenfolge und grobe Nummerierung der Vorschriften wurden dabei beibehalten; so finden sich Regelungen zur Leistungsbeschreibung weiterhin in § 7 EU VOB∕A und den nachfolgenden Vorschriften §§ 7a, 7b, 7c EU VOB∕A.

Zur Klarstellung für die Praxis enthält die VOB∕A auch eine Vorgabe für die Zitierweise. Danach sind die Vorschriften zu zitieren als „§ x EU Absatz y VOB∕A“.