Leitsatz (amtlich):
Anspruch eines Betreuungsvereins auf Vergütung für Tätigkeiten in einer Lücke zwischen Bestellung als vorläufiger Betreuer und Bestellung als Betreuer (im vorliegenden Fall, in Anlehnung an OLG Brandenburg, B.v. 02.08.2001, Aktenzeichen 11 Wx 20/01, bejaht; LS Seitz)