21.12.2020
Thüringen: Erhöhung der Wertgrenzen für erleichterte Verfahrensarten bis 31.12.2021 verlängert
Von: ABST
In Thüringen gelten die erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabearten bis 31.12.2021. Das sieht die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 27.10.2020 vor.
Die Erhöhung der Wertgrenzen für die Anwendung bestimmter erleichterter Verfahrensarten im Unterschwellenbereich wurde durch die Vierte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 2. April 2020 (ThürStAnz Nr. 16/2020 S. 613) erlassen. Die Erhöhung war bis zum 31.12.2020 zeitlich befristet. Durch die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 27.10.2020 wird die Befristung bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Die Veröffentlichung erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger in der Ausgabe Nr. 46/2020 vom 16.11.2020.
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