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Glossar für Newcomer
Wer sich in einen neuen Themenbereich einarbeitet, wird mit vielen Begrifflichkeiten konfrontiert, deren genaue Bedeutung nicht von Anfang an gleich klar ist. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige wichtige Grundbegriffe aus den Themenfeldern Außenwirtschaft | Zoll | Exportkontrolle:
A
A.TR
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR ist der Präferenznachweis für Freiverkehrsware im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Dieser führt zur Zollbegünstigung bei der Einfuhrabfertigung.
Abgabenordnung (AO)
Gesetz im deutschen Steuerrecht, das regelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind.
AEO – Authorised Economic Operator
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und genießt dadurch gewisse Vorteile bei der Zollverwaltung. Während der AEO-C (customs simplifications) einen leichteren Zugang zu bestimmten zollrechtlichen Vereinfachungen verschafft, zeichnet den Inhaber der AEO-S-Bewilligung (security & safety) aus, dass er ein sicherer Beteiligter in der internationalen Lieferkette ist. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Arten zu kombinieren.
Akkreditiv
Das Akkreditiv ist ein Zahlungsinstrument im Außenhandel. Hier verpflichtet sich eine Bank, gegen Übergabe bestimmter Dokumente innerhalb einer festgelegten Zeitspanne eine bestimmte Zahlung an den im Akkreditiv genannten Begünstigten zu leisten.
Aktive Veredelung
Eine Unterart des Zollverfahrens „Besondere Verfahren“. Es bietet die Möglichkeit, Nicht-Unionswaren einzuführen und diese Veredelungen zu unterziehen, ohne dass Einfuhrabgaben entstehen. Voraussetzung ist, dass diese im Anschluss wiederausgeführt werden.
Allgemeine Toleranz
Eine Spezialregel im Präferenzrecht. Sie ermöglicht, bis zu einem gewissen Prozentsatz Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu verwenden, ohne dass diese die Listenregel erfüllen müssen.
Allgemeine Vorschriften (AV 1-6)
Grundsätze für die Einreihung von Waren in den Elektronischen Zolltarif
Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT– General Agreement on Tariffs and Trade)
Ein internationaler Vertrag, der den schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen und die Schlichtung von Handelskriegen fokussierte. Aus dem GATT entstand 1995 die WTO. Das Abkommen bleibt jedoch ein wichtiges Element im internationalen Handel und wird innerhalb der WTO weiterentwickelt.
Allgemeingenehmigung (AGG)
Die AGGs stellen eine Sonderform der Ausfuhrgenehmigungen dar. Sie werden von Amts wegen erteilt. Damit ist keine Beantragung erforderlich, lediglich eine Registrierung beim BAFA.
Ankunftsmeldung
Vom Betreiber des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels (Schiff oder Flugzeug) ist bei Ankunft der Waren im Zollgebiet der Union eine Ankunftsmeldung abzugeben.
Anmelder
Es handelt sich um die Person, die eine Zollanmeldung, eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, eine summarische Eingangsanmeldung, eine summarische Ausgangsanmeldung, eine Wiederausfuhranmeldung oder eine Wiederausfuhrmitteilung abgibt, oder die Person, in deren Namen diese Anmeldung oder Mitteilung abgegeben wird.
Anschreibeverfahren
Das ASV ist ein vereinfachtes Verfahren für die Abgabe einer Zollanmeldung, bei dem die Anmeldung der Waren durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen wird. Die Zollanmeldung gilt dann zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem die Anschreibung der Waren in der Buchführung erfolgt.
Antidumpingzölle
Die Europäische Union kann Antidumping- und Antisubventionszölle verhängen, falls Einfuhren in die EU aufgrund zu niedriger Preise die heimische Industrie schädigen.
APS-Länder
Für Länder des Allgemeinen Präferenzsystems (Entwicklungsländer) werden beim Import von Waren in die EU unter Vorlage eines Präferenznachweises einseitig Zollbegünstigungen gewährt.
Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO)
Diese innerbetriebliche Verfahrensdokumentation dokumentiert die Abläufe im Unternehmen
ATLAS
Das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) dient der Automatisierung der Zollabwicklung und der zollinternen Vorgangsbearbeitung.
Audit
Ein Überprüfungsvorgang von Prozessen und Organisationsbereichen im Hinblick auf Risiken, aber auch, ob Abläufe mit Verordnungen, Regeln oder anderweitigen Vorgaben konform sind
Ausfuhr
Zollverfahren; Lieferung von Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland
Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Das Dokument wird im Ausfuhrverfahren erzeugt und begleitet die Ware bis zum physischen Austritt aus dem Zollgebiet der Union.
Ausführer
Der Ausführer ist die Person, welche die Verantwortung im Ausfuhrverfahren trägt. Durch eine Neu-Regelung ist der Ausführer die Person, die befugt ist, über das Verbringen der Waren an einen Bestimmungsort außerhalb des Zollgebiets der Union zu bestimmen. Diese Person muss im Zollgebiet der Union ansässig sein.
Ausfuhrverantwortlicher (AV)
Diese Person verantwortet die Einhaltung der Regularien der Exportkontrolle im Unternehmen und wird gegenüber dem BAFA benannt. Der AV ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften persönlich verantwortlich und muss Mitglied der Unternehmensleitung sein.
Ausfuhrzollstelle
Zollstelle, bei der das Ausfuhrverfahren beginnt
Ausgangszollstelle
Zollstelle an der EU-Außengrenze, bei der die Ware das Zollgebiet der Union verlässt
Auskunft zur Güterliste (AzG)
Die AzG ist ein güterbezogenes technisches Gutachten. Es gibt Auskunft darüber, ob die Güter in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung oder Teil I der Ausfuhrliste aufgeführt sind.
Auskunfts- und Nachweispflicht
Alle erforderlichen Unterlagen müssen auf Verlangen der Zollbehörde zur Verfügung gestellt werden.
Außenhandelsstatistik
Statistik des grenzüberschreitenden Handels (Import/Export)
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Dieses Gesetz regelt den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und sonstigen Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland.
Außenwirtschaftsprüfung
Zollprüfung für Sachverhalte mit außenwirtschaftsrechtlichem Kontext
Außenwirtschaftsrecht (AWR)
Das AWR regelt den Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange.
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Hier handelt es sich um die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält Verbote und Genehmigungspflichten, insbesondere für den Export von Rüstungsgütern (Ausfuhrliste).
B
Bemessungsgrundlagen
Menge, Wert, Beschaffenheit und Zollsatz für eine einzuführende Ware
Beschau
Die Beschau ermöglicht dem Zoll, nach Annahme der Zollanmeldung die angemeldete Beschaffenheit/Menge der Ware zu überprüfen.
Buch- und Belegnachweise
Es handelt sich hier um Nachweise im Umsatzsteuerrecht über grenzüberschreitende Warenbewegungen bzw. die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuständige Behörde in der Exportkontrolle mit Sitz in Eschborn
C
Carnet ATA
Das Carnet ATA (Admission Temporaire bzw. Temporary Admission) ist ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende, abgabenfreie Aus- und Einfuhr bestimmter Waren. Es wird häufig bei Messen und Ausstellungen verwendet.
Carnet TIR
Das Carnet TIR (Transport International des Marchandises par la Route) ist ein Versandpapier, welches im Carnet-TIR-Verfahren (Versandverfahren) benötigt wird.
Codenummer
Zolltarifnummer
Compliance
Einhaltung und Befolgung von Gesetzen, Richtlinien, Vorgaben etc.
D
D&O-Versicherung
Directors-and-Officers-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung)
Direktbeförderungsnachweis
Nachweis darüber, dass die Waren unmittelbar aus dem Staat der Ausstellung des Präferenznachweises in das Partnerland befördert worden sind
Draw-back-Verbot
Verbot der Zollrückvergütung
Drittlandsstaaten
Länder und Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der Union gehören
Dual-Use-Güter
Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können (doppelter Verwendungszweck) und die in Anhang I der Dual-Use-VO gelistet sind
Durchfuhr
Durchfuhr ist die Beförderung von Gütern in und durch das Zollgebiet der Union.
E
EAG
Einzelausfuhrgenehmigung
EFTA
European Free Trade Association (wirtschaftspolitischer Zusammenschluss von EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
EG-Dual-Use-Verordnung
Eine EU-Regelung für die Ausfuhr und Verbringung von sog. Dual-Use-Gütern
EGKS-Waren
Bestimmte Waren der Kapitel 26, 27, 72 und 73 (EGKS = Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
Einfuhr
Einfuhr ist die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union.
Einfuhrumsatzsteuer
Eine Art der Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Nicht-Unionswaren erhoben wird
Einfuhrzollschuld
Verpflichtung zur Entrichtung der vorgesehenen Einfuhrabgaben, die entsteht, wenn Nicht-Unionswaren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Die Einfuhrzollschuld kann auch bei Pflichtverstößen entstehen.
Einheitspapier
EU-einheitlicher Vordruck für die schriftliche Zollanmeldung
ELAN-K2
Online-System des BAFA, über das Genehmigungen, Nullbescheide, AzG usw. beantragt werden
Elektronischer Zolltarif (EZT)
Elektronische Anwendung, die alle wichtigen Informationen aus dem Bereich Zolltarif sowie angrenzenden Rechtsgebieten enthält
Embargo
Bei einem Embargo handelt es sich um Wirtschaftssanktionen gegen ein Land. Embargos schränken den Außenwirtschaftsverkehr ein (Waffen- und Teilembargo) oder verbieten ihn komplett (Totalembargo). Bei Embargos gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen keine Gelder, wirtschaftlichen Ressourcen und Vermögenswerte jeglicher Art bereitgestellt werden.
Endlinie
Endlinie bedeutet, dass bei der Codenummer bzw. Warennummer keine weiteren Unterteilungen mehr vorhanden sind.
Endverwendung
Es handelt sich hier um eine Unterart des Zollverfahrens „Besondere Verfahren“, das für Nicht-Unionswaren mit einem speziellen Verwendungszweck Zollermäßigungen/Zollbefreiungen vorsieht.
EORI-Nummer
Economic Operators’ Registration and Identification Number (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Sie ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Erlass
Befreiung von der Zahlungsverpflichtung eines geschuldeten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
Ermächtigter Ausführer (EA)
Beim EA handelt es sich um eine bewilligungsbedürftige Vereinfachung im Präferenzrecht. Dadurch kann der Ausführer eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausstellen.
ERP-Landschaft/ERP-System
Softwarelösung für die Steuerung der Geschäftsabläufe im Unternehmen (ERP = Enterprise-Resource-Planning)
Ersatzerzeugnis
Nicht-Unionsware, die bei der Durchführung der passiven Veredelung anstelle des Veredelungserzeugnisses wieder eingeführt wird
Erstattung
Rückzahlung eines entrichteten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
EU-Vertrag (AEUV)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
EUR-MED
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED ist der Präferenznachweis für Ursprungswaren im Warenverkehr der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone). Dieser führt zur Zollbegünstigung bei der Einfuhrabfertigung.
EUR.1
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist der Präferenznachweis für Ursprungswaren im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und diversen Präferenzpartnerländern. Dieser führt zur Zollbegünstigung bei der Einfuhrabfertigung.
Exportkontrolle
Rechtsinstrument, das den grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen aus sicherheitspolitischen Gründen überwacht
Extrahandel
Handel mit Drittstaaten
EzU
Die Erklärung zum Ursprung (EzU) ist ein vereinfachter Präferenznachweis, der ab einem Warenwert von 6.000 € (10.000 € im Warenverkehr mit den ÜLG) von einem Registrierten Ausführer ausgestellt werden kann.
F
F&A-Abteilungen
Finance & Accounting
Follow-up
Nachforschungsersuchen im Ausfuhrverfahren
Formblatt A
Förmlicher Präferenznachweis für Ursprungswaren im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und bestimmten Entwicklungsländern. Dieser führt zur Zollbegünstigung bei der Einfuhrabfertigung in der Europäischen Union.
Freiverkehrsabkommen
Abkommen, mit welchem Waren mit Freiverkehrseigenschaft zollbegünstigt im Partnerland eingeführt werden können
Freiverkehrseigenschaft
Waren im zollrechtlich freien Verkehr
G
Genehmigungspflicht
Diese besteht u.a. bei der Ausfuhr, wenn der Handel mit bestimmten Gütern beschränkt ist.
Generalzolldirektion
Deutsche Zollverwaltung
Gestellung
Gestellung ist die Mitteilung an die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Form, dass sich Waren bei der Zollstelle oder einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden und für Zollkontrollen bereitstehen.
Güter
Begrifflichkeit in der Exportkontrolle, umfasst Waren, Software und Technologie
H
handelspolitische Maßnahmen
Nichttarifäre Maßnahmen bei der Ein- oder Ausfuhr, wie z.B. mengenmäßige Beschränkungen, Ausfuhrverbote bei Embargoländern etc.
handelspolitischer Ursprung oder Handelskammer-Ursprung
Nichtpräferenzieller Ursprung
handelsrechtlicher Ursprung
Made-in-Angabe
Harmonisiertes System (HS)
Das HS ist ein weltweit einheitliches System zur Codierung und Bezeichnung von Waren, mit dem Ziel, eine einheitliche Anwendung der ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer zu ermöglichen.
I
IKS/ICP
Internes Kontrollsystem, das u.a. zur Minimierung von Risiken in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen angewendet werden kann
Incoterms®
International gültige Regeln für die Pflichten des Verkäufers und Käufers bei Lieferverträgen. Sie werden von der Internationalen Handelskammer herausgegeben und regeln u.a. die Aufteilung der Transportkosten zwischen Käufer und Verkäufer und den Übergang des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer (Gefahrenübergang).
innergemeinschaftliche Lieferungen
Verbringung von Waren innerhalb der Europäischen Union
Internal Compliance Programm (ICP)
Das ICP ist ein firmeninternes Kontrollprogramm, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Exportkontrolle zu gewährleisten. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich mit dem ICP, organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, mit denen Verstöße im Vorfeld vermieden werden sollen.
Internes Versandverfahren
Es handelt sich hier um ein Versandverfahren, in dem Unionswaren zwischen zwei Orten des Zollgebiets der Union über ein Drittland transportiert werden, ohne dass die Waren ihren Unionswarencharakter verlieren.
Intrahandel
Handel zwischen EU-Ländern
K
Kombinierte Nomenklatur (KN)
Die KN ist die Erweiterung des Harmonisierten Systems und umfasst acht Stellen.
Konsulats- und Mustervorschriften
Sammlung der weltweiten Einfuhrvorschriften und -bestimmungen
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
Dieses Gesetz regelt die Herstellung, die Beförderung und das Inverkehrbringen von Kriegswaffen in Deutschland.
Kumulierung
Begrifflichkeit im Präferenzrecht. Dabei werden Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft eines Präferenzpartnerlandes oder auch Arbeitsschritte in einem Partnerland als eigene angerechnet.
L
Lieferantenerklärung
Erklärung, mit welcher ein Lieferant beim Warenverkehr innerhalb der EU Angaben über die Ursprungseigenschaft einer Ware macht.
M
Maßgebender Zeitpunkt
Dies ist der Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Per Gesetz ist dies regelmäßig der Tag der Annahme der Zollanmeldung.
Mehrwertmethode
Diese wird angewendet bei der Berechnung der Einfuhrabgaben im Rahmen einer passiven Veredelung.
Minimalbehandlung
Bestimmte Arbeitsschritte, die nicht ausreichend sind, um einen bestimmten Ursprung einer Ware zu erlangen
MRN
Master/Movement Reference Number (Registriernummer/Bezugsnummer)
N
Nachforschungsersuchen
Automatisiertes Nachfragen in ATLAS-Ausfuhr der Ausfuhrzollstelle beim Anmelder, wenn 300 Tage nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren der Ausgangvermerk ausbleibt
Nämlichkeitssicherung
Alle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Nämlichkeit (Identität) der Waren festgehalten wird und die es ermöglichen, sie wiederzuerkennen (z.B. durch Seriennummer, Teilenummer, Zeichnung, technische Beschreibung oder Zollplombe)
New Computerized Transit System (NCTS)
Im NCTS wird grundsätzlich das Unionsversandverfahren/gemeinsame Versandverfahren durchgeführt.
Nicht-Unionsware
Nicht-Unionswaren sind Waren, die nicht vollständig im Zollgebiet der Union gewonnen oder hergestellt oder aus nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführt und nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind.
Nichtpräferenzieller Ursprung
Dieser Ursprung ist entscheidend für die Anwendung der Zollsätze und anderer handelspolitischer Maßnahmen beim Im- und Export, wie z. B. Antidumpingzölle oder Ein- und Ausfuhrverbote.
Nullbescheid
Bescheinigung des BAFA, dass ein konkretes Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist
O
Ort des Verbringens
Ort, an dem eine Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union eintritt
P
Passive Veredelung
Eine Unterart des Zollverfahrens „Besondere Verfahren“. Dabei werden Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt mit dem Zweck, diese im Drittland einer Veredelung zu unterziehen und nach Durchführung wieder einzuführen. Bei der Wiedereinfuhr der veredelten Ware ist eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrabgaben möglich.
Präferenzieller Ursprung
Dieser Ursprung ist entscheidend für die Anwendung von Zollbegünstigungen im Rahmen von Präferenz- und Freihandelsabkommen.
Präferenznachweis
Nachweisdokument über den präferenziellen Ursprung einer Ware
R
Registrierter Ausführer (REX)
Beim REX handelt es sich um eine Zulassung im Präferenzrecht. Dadurch kann der Ausführer eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Erklärungen zum Ursprung (EzU) ohne Wertgrenze ausstellen. Gilt u.a. bei Exporten nach Kanada und Japan.
Risikoanalyse
Der Zoll analysiert ständig den Personen- und Warenverkehr auf zollrelevante Risiken und kontrolliert gezielt dort, wo die Wahrscheinlichkeit von Regelverstößen am höchsten ist.
Rückwaren
Rückwaren sind Waren, die nach der vorherigen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union innerhalb einer bestimmten Frist wiedereingeführt werden. Bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen entstehen keine Abgaben.
S
SAFE – Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade
Rahmenbedingungen der WZO für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen
Sammelausfuhrgenehmigung (SAG)
Mit einer Sammelgenehmigung können eine Vielzahl von Ausfuhren und/oder Verbringungen an verschiedene Empfänger und Endverwender in verschiedenen Ländern für einen angegebenen Gesamtwert oder eine angegebene Gesamtmenge genehmigt werden.
Steuerbarkeit
Umsätze, die gewisse im Umsatzsteuergesetz festgelegte Voraussetzungen erfüllen
Steuerpflicht
Umsätze sind nur steuerpflichtig, wenn keine Steuerbefreiung vorliegt.
Steuersatz
Höhe der Steuer in %
Summarische Eingangsanmeldung (ESumA)
Eine ESumA ist innerhalb bestimmter Fristen vor dem Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union abzugeben. Sie dient der Risikoanalyse durch die Zollbehörden.
Supply Chain
Lieferkette
T
TARIC
Integrierter Tarif der Europäischen Union
Territorialitätsprinzip
Alle Be- oder Verarbeitungsschritte, die zum Erwerb der Ursprungseigenschaft beitragen, müssen grundsätzlich ohne Unterbrechung in der EU durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass eine Auslagerung von Arbeitsschritten in andere Länder grundsätzlich nicht zulässig ist.
Transaktionswert-Methode
Diese Methode ist die Standardmethode zur Zollwertermittlung im Zollrecht.
U
Unionsware
Unionswaren sind Waren, die vollständig im Zollgebiet der Union im freien Verkehr gewonnen oder hergestellt oder aus nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind.
Unionszollkodex (UZK)
Grundsätzliche Bestimmungen des europäischen Zollrechts
Ursprungserklärung
Dies ist der nicht-förmliche Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware.
Ursprungszeugnis
Förmlicher Nachweis für den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware
UZK-DA
Delegierte Verordnung/delegated act – Durchführungsvorschrift zum Unionszollkodex
UZK-DelVO
Delegierte Verordnung/delegated act – Durchführungsvorschrift zum Unionszollkodex
UZK-DVO
Durchführungsverordnung/implementing act – Durchführungsvorschrift zum Unionszollkodex
UZK-IA
Durchführungsverordnung/implementing act – Durchführungsvorschrift zum Unionszollkodex
V
Verarbeitungsliste
Begrifflichkeit aus dem Präferenzrecht. Um die ausreichende Be- oder Verarbeitung zu bewerten, müssen die Vorgaben aus der Verarbeitungsliste eines jeden Abkommens geprüft werden. Dies kann beispielsweise der Wechsel der HS-Position oder die Einhaltung der sogenannten Wertregel sein.
Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA)
Verbindliche Auskunft zum präferenziellen und nichtpräferenziellen Warenursprung einer Ware
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Verbindliche Auskunft zur zolltariflichen Einreihung einer Ware
Verbote und Beschränkungen (VuB)
Regelungen, welche die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr bestimmter Waren untersagen bzw. einschränken
Veredelung
Tätigkeiten wie Bearbeitung, Verarbeitung, Zerstörung oder Ausbesserung (Reparatur)
VO
Verordnung
Voranfrage
Damit kann rechtsverbindlich geklärt werden, ob für ein in Aussicht stehendes, aber derzeit noch nicht konkretisiertes Ausfuhrvorhaben eine Genehmigung vom BAFA erteilt werden könnte.
Vorsteuerabzug
Begrifflichkeit aus dem Umsatzsteuerrecht. Recht eines Unternehmers, die entrichtete Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld abzuziehen
vorübergehende Verwahrung/Verwahrlager
Vorübergehendes Lagern von Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung vom Zeitpunkt der Gestellung bis zum Zeitpunkt der Überführung in ein Zollverfahren bzw. Wiederausfuhr
vorübergehende Verwendung
Eine Unterart des Zollverfahrens „Besondere Verfahren“. Dabei werden Nicht-Unionswaren aus einem Drittland vorübergehend in das Zollgebiet der Union eingeführt, um hier verwendet zu werden. Dabei entstehen keine Abgaben.
W
Warennummer
Nummerische Codierung einer Ware. Sie dient der eindeutigen Identifikation von Warenströmen bei der Außenhandelsstatistik.
Welthandelsorganisation (WTO)
Internationale Organisation mit Sitz in Genf. Ziel: Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen
Weltzollorganisation (WZO, WCO)
Internationale Organisation mit Sitz in Brüssel. Ziel: Vereinfachung der Zollformalitäten
Wiederausfuhr
Verbringen von Nicht-Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union
Wirtschaftsbeteiligte
Juristische oder natürliche Person, die sich am Außenhandel beteiligt
Z
Zollager
Eine Unterart des Zollverfahrens „Besondere Verfahren“. Es ermöglicht, Nicht-Unionswaren innerhalb des Zollgebiets der Union zu lagern, ohne dass unmittelbar eine Abgabenschuld entsteht – weder für Einfuhrabgaben noch für Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuern.
zollamtliche Überwachung
Maßnahmen der Zollbehörden mit dem Ziel, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und ggf. der sonstigen Vorschriften zu gewährleisten.
Zollprüfung
Eine Zollprüfung ist die nachträgliche Überprüfung von Geschäftsvorgängen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Sie wird grundsätzlich von der Zollverwaltung durchgeführt.
Zollsatz
Prozentsatz, der die Höhe des Zolls bestimmt
Zollschuld
Verpflichtung zur Entrichtung der vorgesehenen Abgaben (Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben), die aufgrund zollrechtlicher Vorschriften entstehen
Zolltarifnummer
Nummerische Codierung einer Ware. Sie ist ein zentraler Bestandteil im Zollrecht, denn sie entscheidet über die Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen beim Im- und Export einer Ware.
Zollunion
Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden, das bedeutet, dass es zwischen den Staaten keine Zölle oder Handelsbeschränkungen gibt. Zudem zeichnet sich eine Zollunion durch einen gemeinsamen Außenzoll der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern aus.
Zollverfahren
Waren können in die Zollverfahren Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, besondere Verfahren und Ausfuhr übergeführt werden.
Zollvertreter/Vertreter
Das Zollrecht sieht die Möglichkeit vor, sich für zollrechtliche Handlungen vertreten zu lassen. Das Vertretungsverhältnis kann dabei direkt oder indirekt sein.
Zollwert
Bemessungsgrundlage für die Berechnung und Erhebung von Einfuhrabgaben
Zugelassener Empfänger (zE)
Ein zugelassener Empfänger darf Waren, die im Unionsversandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen zugelassenen Ort in Empfang nehmen. Die Ware muss nicht bei der Bestimmungszollstelle gestellt werden.
Zugelassener Versender (zV)
Ein zugelassener Versender darf Waren in das Unionsversandverfahren überführen, ohne sie bei der Abgangszollstelle zu gestellen.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB)
AEO – Authorised Economic Operator, Bewilligung für zuverlässige Unternehmen