
Amtsblatt der Europäischen Union - Reihe L + C

Die Vorbereitung der Nationalen Gesetzgebung
Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Europäischen Union. In seiner Funktion vergleichbar ist es mit dem Bundesgesetzblatt in Deutschland und Österreich.
Das Amtsblatt der EU erscheint täglich in den Amtssprachen der Europäischen Union.
Der Rat der Europäischen Union erlässt Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen. Für Richtlinien wird ein bestimmter Zeitrahmen zur Umsetzung festgelegt, die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umzusetzen. Verordnungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sind in sämtlichen Teilen verbindlich. Ein Großteil der Gesetze und Verordnungen in Deutschland weist einen Bezug zum Europäischen Recht auf.
Auch wenn Sie als Rechtsanwalt, Richter oder Mitarbeiter eines Verbandes nationale Vorschriften auslegen wollen, ist das Amtsblatt unentbehrlich.
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Elektronische Ausgabe des EU-Amtsblatts ist rechtswirksam
Der Rat der Europäischen Union gab mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 vom 07.03.2013 im Amtsblatt L69/2013 bekannt, dass die elektronische Ausgabe des Amtsblattes ab dem 1. Juli 2013 verbindlich ist und Rechtswirkung entfaltet.
Mit dem Jahreswechsel 2013/2014 wurde der Vertrieb der gedruckten Version des EU-Amtsblattes durch das Amt für Veröffentlichung eingestellt.