
Bundesratsdrucksachen
Alle dem Bundesrat vorgelegten Beratungsgegenstände werden in Drucksachen niedergelegt. Eine Bundesratsdrucksache, die den Gang einer Beratung einleitet (Grunddrucksache), erhält eine fortlaufende Nummer und einer zweistellige Jahresangabe. Zusammengehörige Drucksachen bilden in Verbindung mit den Plenarprotokollen einen Beratungsvorgang.
Die Drucksachen des Bundestages und Bundesrates halten das parlamentarische Geschehen fest und geben den Stand der Beratungsabläufe wieder.
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