Das Webinar zum Zertifizierten VergabePraktiker ist das hochwertigste Vergabe-Webinar am Markt! Erwerben Sie jetzt die Zertifizierung zum VergabePraktiker. In 4 Modulen je 3 Webinartagen erhalten Sie eine Komplettausbildung zum Vergabepraktiker, die den Teilnehmern einen optimalen Start in die praktische Arbeit der Öffentlichen Beschaffung ermöglicht. Abgerundet wird das Webinar mit der Online-Abschlussprüfung zum Zertifizierten VergabePraktiker.
Inhalt
Die Zertifizierung: In den Modulen werden Sie auf den Online-Abschlusstest zum Zertifizierten VergabePraktiker vorbereitet. Hierfür erhalten Sie nach Abschluss des 4. Moduls Ihren persönlichen Zugang. Sie können den Online-Test innerhalb von sechs Monaten durchführen und haben drei Versuche diesen zu bestehen. Der Abschlusstest wurde von Herrn Prof. Dr. Zeiss entwickelt. Nach Bestehen des Online-Tests erhalten Sie das Zertifikat zum Zertifizierten VergabePraktiker.
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie hier
Teilnahme: Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Testen: Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fragen und Antworten: Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software "GoToWebinar" finden Sie hier.
Vorteile
Vergabe-Webinare mit Konzept Wir haben uns mit Experten/Pädagogen, Referenten und IT‘lern zusammengesetzt und ein eigenes Vergabe-Webinar-Konzept entwickelt. Hierzu gehören folgende fünf Kernelemente:
Kompakte Lerneinheiten: Unsere Online-Webinare finden in mehreren Lerneinheiten, à 2 - 3 Stunden, statt. Bei inhaltlich maximal zwei Lerneinheiten am Tag. Dies ermöglicht Ihnen, Fortbildung, Arbeit und Familie optimal aufeinander abstimmen zu können.
Begrenzte Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl bleibt auf 20 Personen begrenzt. Somit ist genügend Zeit für den Austausch, Fragen und Diskussionen vorhanden.
Referent/in mit Assistent/in: Für den Austausch, Fragen und Diskussionen sowie technische Hilfe steht dem Referenten/der Referentin während der Vorträge ein/e Assistent/Assistentin zur Verfügung.
Inklusivleistungen: Sie erhalten ergänzend zum Webinar Literaturpakete und Datenbankzugänge, damit das gewonnene Wissen auch nachhaltig angewendet werden kann. Der Versand erfolgt ins Homeoffice oder an den Arbeitsplatz.
Teilnahmebescheinigungen: Die Teilnahmebescheinigungen werden Ihnen ins Homeoffice oder an den Arbeitsplatz versendet.
Alle Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Literatur-Paket, bestehend aus folgenden Titeln:
einen kostenfreien Zugang zu unserer Datenbank "VergabePortal" (Über 13.000 Entscheidungen, 14 Kommentare, 28 Praxisratgeber, 24 Fachzeitschriften p.a., Checklisten und Arbeitshilfen).
Agenda / Programm
Modul 1: Grundlagen: Vergaberecht verständlich auch für Nichtjuristen Am 26. + 27.05.2021 | Jeweils 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr
Rechtsgrundlage: Oberhalb-/ unterhalb der Schwellenwerte
Binnenmarktrelevanz
Sachliche und persönliche Anwendbarkeit (insbesondere verschiedene Auftraggebertypen)
Leistungsarten und ihre Abgrenzung (Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen)
Prinzipien des Vergaberechts
Schätzung der Auftragswerte
Ablauf von Vergabeverfahren/ Zeitplan
Verfahrenerleichterungen bei der "freihändigen Vergabe"/ Verhandlungsvergabe
Einstieg: "Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung" und Ausnahmen
Einstieg: "Produkt- und Markenneutrale" Beschaffung vs. Leistungsbestimmungsrecht
Einstieg: Bekanntmachung
Einstieg: Rechtsschutz unterhalb-/ oberhalb der Schwellenwerte
Bedeutung der Dokumentation
Modul 2: Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren Am 17. + 18. + 21.06.2021 | Jeweils 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Bedarfsermittlung/ Markterkundung
Best practice: Zuständigkeiten bei Auftraggeber: Wer hat für was den Hut auf?
öffentliche Ausschreibung/ Offenes Verfahren und Ausnahmen
Nachträge/ Change-Request im Vergaberecht
Best practice: Vertrags-/ Auftragsänderung statt neuer Ausschreibung
Ausnahmen vom Vergaberecht (z.B. Immobilienkauf/ -miete, Forschung)
Inhouse-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit
eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung
ungewöhnliche Wagnisse und unzumutbare Klauseln
besondere Anforderungen für Rahmenverträge
Produkt- und Markenneutrale Beschaffung vs. Leistungsbestimmungsrecht
Best practice bei produktscharfer Ausschreibung
Produktvorgaben/ Leitprodukte
Gütesiegel/ Zertifizierungen
Lose
Wahlangebote/ Nebenangebote/ mehrere Hauptangebote
besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Verfahrenswahl und Leistung
Modul 3: Eignung, Öffnungstermin, Ausschluss, Wertung und Bekanntmachung: Rechtssichere Durchführung des Beschaffungsverfahrens Am 05. + 06. + 07.07.2021 | Jeweils 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Zulässige Eignungskriterien
Best practice bei der Forderung von Referenzen
Transparenzanforderungen betreffend der Eignungskriterien
EEE, Eignungserklärung (z.B. VHB 124) und Amtlichem Verzeichnis/ PQ
Tipps für die Bekanntmachung
Ablauf des Öffnungstermins
Formerfordernisse
Best practice bei E-Vergabe
Ausschluss und Abfrage bei der Gewerbezentralregister/ Wettbewerbsregister
Umgang mit fehlenden oder fehlerhaften Angebotsunterlagen
Umgang mit abgeänderten oder unvollständigen Angeboten/ mit übersendeten AGB
unverlangte Preisnachlässe und Skonti
Schlechtleister und Selbstreinigung
zulässige Wertungskriterien (jetzt doch "Mehr an Eignung"?)
Umgang mit besonderen Situationen, insbesondere Wertung von Optionen und Preisstaffeln
Best practice der Wertungsmethoden
"Schulnoten"-Rechtsprechung vs. Wertungsmatrix: Aktueller Stand
besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Eignung, Ausschluss und Wertung
Modul 4: Rüge, Rechtsschutz, Fördermittel-Verwendungsnachweisprüfung, Interimsvergabe, Statistik: Sicherer Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren Am 22. + 23. + 27.07.2021 | Jeweils 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Umgang mit Rügen
Rechtsschutz ober-/ unterhalb der Schwellenwerte
Verfahren vor der Vergabekammer
Verfahren vor dem Vergabesenat
sinnvolle Eilanträge
Sinn und Unsinn der Schutzschrift
Interimsvergabe
Aktenaufbewahrung und Dokumentation
Fördermittel-Verwendungsnachweisprüfung
Statistik
Aktuelle Rechtsprechung
Referent/innen
Prof. Dr. Christopher Zeiss
Vergaberecht, EU-Beihilfenrecht, E-Vergabe – Prof. Dr. Zeiss ist seit zwei Jahrzehnten immer an vorderster Front dabei. Er ist Professor für Staats- und Europarecht mit vergaberechtlichem Schwerpunkt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld) und hat einen Lehrauftrag zum Vergaberecht an der Universität Potsdam. Zuvor war Prof. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz (Berlin) u.a. für Vergabe- und Kartellrecht zuständig und hat neben Vergaberechtsreformen auch Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Bereich der elektronischen Signatur, der eID-Funktion des neuen Personalausweises und zu De-Mail begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u.a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z.B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritt. Als Of Counsel ist Herr Zeiss auch weiterhin insbesondere bei großen IT-Beschaffungen (PC, NGN, VOIP, elektronische Akte, E-Vergabe) involviert. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardwerke (z.B. juris Praxiskommentar Vergaberecht – 5. Aufl. 2016; Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl. 2016 und Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 4. Aufl. 2018) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).
Oliver Hattig
Rechtsanwalt Oliver Hattig ist Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln. Zuvor war er im Kölner und Brüsseler Büro einer auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei tätig sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht (Prof. Jarass) an der Universität Münster. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Vergaberecht. Als Experte für das europäische Vergaberecht war Oliver Hattig in verschiedenen Projekten der Europäischen Kommission tätig. Er hält regelmäßig Vorträge zu vergaberechtlichen Themen, führt Schulungen zum Vergaberecht durch und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf diesem Gebiet (u.a. in Kommentaren zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB; zur Vergabeverordnung - VgV bzw. der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO sowie der Sektorenverordnung - SektVO). Oliver Hattig ist verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift "VergabeNavigator" und des monatlich erscheinenden Newsletters "Vergaberecht".
Prof. Dr. Christian-David Wagner
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit (2003) auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und international agierende Unter-nehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT- und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Dr. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa dem Bundesanzeiger Verlag sowie dem id-Verlag (IBR Seminare). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten „Sektorenverordnung“ sowie „Beihilfe- und öffentliches Preisrecht“ (ARBER-Verlag). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen-Vergaberecht“ und Mitautor des juris Praxiskommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016. Er ist zudem Mitglied des AK Öffentliche Aufträge im BITKOM e.V.
Hermann Summa
Herr Summa war bis Mitte 2019 Richter am Oberlandesgericht Koblenz und einer der wenigen Richter, die seit 1999 ununterbrochen einem Vergabesenat angehörten. Deshalb ist er mit allen Entwicklungen und Veränderungen des Vergaberechts bestens vertraut. Bekannt wurde er als Mitherausgeber und -autor des juris PraxisKommentars Vergaberecht, eine Tätigkeit, die er nach wie vor ausübt. Seit Anfang 2014 gehört er zu den Herausgebern und Autoren der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Auch im "Unruhestand" bleibt er dem Vergaberecht verbunden. Er ist weiterhin Referent auf Fachveranstaltungen sowie in der Ausbildung von Fachanwälten für Vergaberecht tätig
Hinweise
Weitere Hinweise zur Webinar-Anwendung Unsere Webinare finden über die Anwendung GoToWebinar & GoToTraining statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Anmeldung - pro Teilnehmer je eine Nutzerlizenz - für das Webinar erwerben. Eine Weitergabe des Webinar-Links ist unzulässig. Sollten weitere Interessenten am Webinar teilnehmen wollen, benötigen diese eine eigene Lizenz, die über unser Anmeldeformular erworben wird. Ein Verstoß kann zu Nachforderungen führen.
Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar. Wir empfehlen vor dem Webinar den kostenfreien System-Test zu absolvieren, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist. Das können Sie schon jetzt erledigen. Klicken Sie dazu auf folgenden Link: System-Test starten
Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link über GoToWebinar/GoToTraining zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Min. vor Webinar-Beginn auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Stornierung Eine Stornierung ist kostenfrei bis 10 Tage vor dem Webinar möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.