Öffentliches Preisrecht und Preisprüfung 1. Tag: 10:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr, 2. Tag: 10:00 - 12:00 Uhr In diesem 1,5-tägigen Webinar beleuchtet der Referent, Herr Michael Singer, das öffentliche Preisrecht aus über 30-jähriger praktischer Erfahrung und bietet damit eine umfassende Information über die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Inhalt
Neben den strengen Formalien des Vergaberechts im Ausschreibungsprozess müssen bei öffentlichen Aufträgen auch die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts berücksichtigt werden. Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen steht dabei nicht im Widerspruch zum Vergaberecht sondern stellt eine Ergänzung dazu dar. Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Die entsprechenden Vorschriften wollen dabei einseitigen Machtmissbrauch verhindern, den Auftraggeber vor überhöhten Preisforderungen schützen, aber auch auskömmliche Preise für den Auftragnehmer und ein angemessenen Verhältnisses zwischen Leistung und Preis gewährleisten. Ziel und Grundidee der Verordnung ist die Durchsetzung von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, der absolute Vorrang von Marktpreisen und die Zurückdrängung der Selbstkosten als Bemessungsgrundlage. Dabei unterscheidet sich die preisrechtliche Definition von Marktpreisen grundsätzlich von der des Vergaberechts. Trotz der praktischen Bedeutung sind die Vorschriften des öffentlichen Preisrechts aber nicht bei allen öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern bekannt. Unser Referent beleuchtet das öffentliche Preisrecht aus über 30-jähriger praktischer Erfahrung und bietet damit eine umfassende Information über die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderun
Vorteile
Vergabe-Webinare mit Konzept Wir haben uns mit Experten/Pädagogen, Referenten und IT‘lern zusammengesetzt und ein eigenes Vergabe-Webinar-Konzept entwickelt. Hierzu gehören folgende fünf Kernelemente:
Kompakte Lerneinheiten: Unsere Online-Webinare finden in mehreren Lerneinheiten, à 2 - 3 Stunden, statt. Bei inhaltlich maximal zwei Lerneinheiten am Tag. Dies ermöglicht Ihnen, Fortbildung, Arbeit und Familie optimal aufeinander abstimmen zu können.
Begrenzte Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl bleibt auf 20 Personen begrenzt. Somit ist genügend Zeit für den Austausch, Fragen und Diskussionen vorhanden.
Referent/in mit Assistent/in: Für den Austausch, Fragen und Diskussionen sowie technische Hilfe steht dem Referenten/der Referentin während der Vorträge ein/e Assistent/Assistentin zur Verfügung.
Inklusivleistungen: Sie erhalten ergänzend zum Webinar Literaturpakete und Datenbankzugänge, damit das gewonnene Wissen auch nachhaltig angewendet werden kann. Der Versand erfolgt ins Homeoffice oder an den Arbeitsplatz.
Teilnahmebescheinigungen: Die Teilnahmebescheinigungen werden Ihnen ins Homeoffice oder an den Arbeitsplatz versendet.
Inklusivleistung: Jeder Teilnehmer erhält einen kostenfreien 1/2-Jahres-Zugang zur Datenbank "VergabePortal"!
Rahmenbedingungen: VO PR 30/53, LSP und sonstige Grundlagen
Preistreppe und Preisprüfungsrechte
Marktpreise – Voraussetzungen, Nachweis und Prüfung
Selbstkostenpreise – Abgrenzung, Besonderheiten und Prüfung
Behandlung von Unteraufträgen
Anforderungen an die Kalkulation und das Rechnungswesen
Überblick LSP-Kostenarten und Kostenverrechnung
Preisprüfung inkl. Eskalationsmöglichkeiten
Vorschlag einer Checkliste für prüfsichere Aufträge
Preisprüfung und Ausland
Referent/innen
Michael Singer
Michael Singer beschäftigt sich seit über 30 Jahren ausführlich mit der Thematik Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen – seit 2008 als selbständiger Berater und Veranstalter von In-House-Seminaren für Unternehmen aller Branchen und für öffentliche Auftraggeber. Er hat Erfahrung mit vielen Preisüberwachungsbehörden und öffentlichen Auftraggebern. Zu Einzelfragen des öffentlichen Preisrechts hat er außerdem Gutachten zur Verwendung bei preisrechtlichen Auseinandersetzungen erstellt. Michael Singer ist Mitveranstalter des Deutschen Preisrechtstages und Dozent bei der Carl-Cranz-Gesellschaft. Als Autor für das Supply Magazin und den Vergabeblog veröffentlicht er regelmäßig einschlägige Fachbeiträge zum Thema Öffentliches Preisrecht.
Hinweise
Anmeldung Zur Anmeldung klicken Sie auf den Button „Jetzt Anmelden“. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.
Anmeldebestätigung Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail. Tragen Sie daher bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Die Rechnung folgt per Post.
Weitere Hinweise zur Webinar-Anwendung Unsere Webinare finden über die Anwendung GoToWebinar & GoToTraining statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Anmeldung - pro Teilnehmer je eine Nutzerlizenz - für das Webinar erwerben. Eine Weitergabe des Webinar-Links ist unzulässig. Sollten weitere Interessenten am Webinar teilnehmen wollen, benötigen diese eine eigene Lizenz, die über unser Anmeldeformular erworben wird. Ein Verstoß kann zu Nachforderungen führen.
Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link über GoToWebinar/GoToTraining zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Min. vor Webinar-Beginn auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Stornierung Eine Stornierung ist kostenfrei bis 10 Tage vor dem Webinar möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.