Die freihändige Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A 2019): 1. Tag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 - 12:00 Uhr Das 1,5-tägige Webinar zeigt systematisch die Voraussetzungen, den kompletten Ablauf von der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum Zuschlag auf und geht auf die „Stolperfallen“ einer freihändigen Vergabe ein. Dabei wird die neueste Rechtsprechung berücksichtigt.
Inhalt
Freihändige Vergaben von Bauleistungen bieten dem öffentlichen Auftraggeber ein großes Maß an Flexibilität. Sie sind nicht nur aus besonderen sachlichen Gründen zulässig, sondern auch bis zu einer bestimmten Höhe des geschätzten Auftragswertes ohne Umsatzsteuer. So sieht die VOB/A 2019 freihändige Vergaben bis zu einer Freigrenze von 10.000 Euro vor; Bauleistungen zu Wohnzwecken dürfen sogar befristet bis zu einer Grenze von 100.000 Euro freihändig vergeben werden. Darüber hinaus legen die meisten Landesvergabegesetze eigene Freigrenzen fest. Diesen Erleichterungen stehen wegen der geringeren Regelungsdichte im Vergleich zu förmlichen Vergabeverfahren aber auch Unsicherheiten der Auftraggeber in Bezug auf den rechtskonformen Verfahrensablauf gegenüber.
Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie hier
Teilnahme: Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Testen: Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/
Vorteile
Vergabe-Webinare mit Konzept Wir haben uns mit Experten/Pädagogen, Referenten und IT‘lern zusammengesetzt und ein eigenes Vergabe-Webinar-Konzept entwickelt. Hierzu gehören folgende fünf Kernelemente:
Kompakte Lerneinheiten: Unsere Online-Webinare finden in mehreren Lerneinheiten, à 2 - 3 Stunden, statt. Bei inhaltlich maximal zwei Lerneinheiten am Tag. Dies ermöglicht Ihnen, Fortbildung, Arbeit und Familie optimal aufeinander abstimmen zu können.
Begrenzte Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl bleibt auf 20 Personen begrenzt. Somit ist genügend Zeit für den Austausch, Fragen und Diskussionen vorhanden.
Referent/in mit Assistent/in: Für den Austausch, Fragen und Diskussionen sowie technische Hilfe steht dem Referenten/der Referentin während der Vorträge ein/e Assistent/Assistentin zur Verfügung.
Inklusivleistungen: Sie erhalten ergänzend zum Webinar Literaturpakete und Datenbankzugänge, damit das gewonnene Wissen auch nachhaltig angewendet werden kann. Der Versand erfolgt ins Homeoffice oder an den Arbeitsplatz.
Teilnahmebescheinigungen: Die Teilnahmebescheinigungen werden Ihnen ins Homeoffice oder an den Arbeitsplatz versendet.
Inklusivleistung: Jeder Teilnehmer erhält einen kostenfreien 1/2-Jahres-Zugang zur Datenbank "VergabePortal"!
Auftragsbekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe
Mindestanforderungen, Eignungskriterien und -nachweise, Zuschlagskriterien und -nachweise, Ausführungsbedingungen
Ausgestaltung der Verhandlungen: Spielräume und Grenzen, Beachtung der Vergabegrundsätze
Wertung der endgültigen Angebote und Auftragserteilung
Referent/innen
Dr. Irene Lausen
Dr. Irene Lausen ist Leiterin des Referates „Vergabewesen“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Zuvor war sie Rechtsamtsleiterin einer Kommune und hat dort innerstaatliche und EU-Vergabeverfahren juristisch begleitet. Ferner war sie Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer des Landes Hessen. Irene Lausen war als Vergaberechts-Expertin in Twinning-Projekten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Sie ist Autorin von Fachveröffentlichungen, u. a. dem Kommentar Müller-Wrede (Hg.) „VgV/UVgO“, und Referentin bei Seminaren mit vergaberechtlichen Themen.
Hinweise
Anmeldung Zur Anmeldung klicken Sie auf den Button „Jetzt Anmelden“. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.
Anmeldebestätigung Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail. Tragen sie daher bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Die Rechnung folgt per Post.
Weitere Hinweise zur Webinar-Anwendung Unsere Webinare finden über die Anwendung GoToWebinar & GoToTraining statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Anmeldung - pro Teilnehmer je eine Nutzerlizenz - für das Webinar erwerben. Eine Weitergabe des Webinar-Links ist unzulässig. Sollten weitere Interessenten am Webinar teilnehmen wollen, benötigen diese eine eigene Lizenz, die über unser Anmeldeformular erworben wird. Ein Verstoß kann zu Nachforderungen führen.
Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar. Wir empfehlen vor dem Webinar den kostenfreien System-Test zu absolvieren, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist. Das können Sie schon jetzt erledigen. Nutzen Sie dazu folgenden Link: kostenfreien System-Test starten
Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link über GoToWebinar/GoToTraining zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Webinar-Beginn auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Stornierung Eine Stornierung ist bis 10 Tage vor dem Webinar kostenfrei möglich. Danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.