11.01.2021
Neues Kartellrecht ante portas
Von: Prof. Dr. Claus Köhler / Stefan Höfling

Der Inhalt der mit Spannung erwarteten 10. GWB-Novelle, die u.a. der Bedeutung der zunehmenden Digitalisierung und von Daten als Wirtschaftsgut Rechnung trägt, ist nunmehr durch den Regierungsentwurf vom 9. September 2020 („RegE“) in einem Maße konkretisiert, demzufolge es für Unternehmen jetzt sinnvoll ist, sich u.a. auf die mit der Novelle verbundenen Compliance-Anforderungen, einzustellen. Die 10. GWB-Novelle befasst sich insbesondere mit Modernisierung der Missbrauchsaufsicht betreffend marktstarke Unternehmen, v.a. der Digitalwirtschaft, Straffung der Schwellenwerte in der Fusionskontrolle, Änderung des Verfahrensrechts zur Umsetzung der europäischen sog. ECN+-Richtlinie (EU) 2019/1 sowie gesetzlich normierten Erleichterungen im Kartellschadensersatzrecht.
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