10.02.2021
Urheberrechtsreform nun als Regierungsentwurf

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Die Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt macht Fortschritte: Das kontrovers diskutierte Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Damit soll ein neues Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz geschaffen werden, das die Rechtsverhältnisse auf Upload-Plattformen (inklusive von Vergütungsansprüchen der Inhalteersteller und Nutzerrechten) regelt. Das europarechtswidrige frühere Presseverleger-Leistungsschutzrecht wird neu gefasst. Das Urhebervertragsrecht wird (erneut) in einigen (Detail-)Punkten modifiziert. Neu geschaffen wird eine Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiches (§ 51a UrhG) um kreative Werknutzungen abzusichern; die Bearbeitung und die (frühere) freie Benutzung werden vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung "Metall-auf-Metall" neu gefasst. Neu sind Regeln zur kollektiven Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung. Wieder eingeführt wird auch die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften. Für die Onlineverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen werden neue Regeln geschaffen.




