08.01.2021
Referentenentwurf für Kaufrechtsreform

Das für Verbraucherverträge geltende Kaufrecht muss in Umsetzung der neuen Warenkaufrichtlinie erneut angepasst werden. Hierzu hat das BMJV am 10. Dezember 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vorgelegt. Dadurch wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Vertragsschluss vorlag künftig nicht nur für die ersten sechs Monate, sondern für das erste Jahr gelten. Garantien müssen dem Verbraucher künftig einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden und deutlich machen, dass die Gewährleistungsrechte unberührt bleiben und diese unentgeltlich sind. Soweit Sachen digitale Elemente enthalten soll künftig eine Updatepflicht bestehen, um Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach der Übergabe zu gewährleisten. Die neuen Regeln sollen vor allem mittelständischen Unternehmen Chancengleichheit gewährleisten; die bisher übliche aufwändige Anpassung von Verträgen wird durch die EU-weit zwingenden, einheitlichen Regeln weitgehend entbehrlich.




