09.06.2020
Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen?

Der I. Zivilsenat hat dem EuGH die Frage vorgelegt, inwieweit die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (konkret Art. 80 DS-GVO) abschließend sind oder daneben auch eine Rechtsdurchsetzung im Wege von Unterlassungsklagen privater Verbände zulässig ist (Beschluss vom 28.5.2020, Az. I ZR 186/17). Gegenstand des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband in Bezug auf Datenschutzverstöße im Rahmen des App-Zentrums von Facebook, über das die Nutzer Spiele abrufen konnten. Nachdem die Klage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Erfolg hatte, legte der BGH die entscheidende Frage der Zulässigkeit von Rechtsbehelfen privater Verbände (die der EuGH in Bezug auf die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG bejaht hatte) neben der unmittelbar geltenden EU-Verordnung dem EuGH vor.




