10.02.2021
HALLOUMI und BBQLOUMI sind nicht verwechslungsgefährdet

© Erwin Wodicka/Shotshop.com
Die Bezeichnung "Halloumi" ist eine zugunsten der Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus eingetragene Unionskollektivmarke für Käse. Die bulgarische Gesellschaft M. J. Dairies Eood hatte eine Bildmarke mit dem Wortbestandteil "BBQLOUMI" u.a. für Käse, Fleischextrakte, Nahrungsmittel mit Käsegeschmack und Restaurationsdienstleistungen angemeldet. Auf den (zunächst vergeblichen) Widerspruch der Inhaber der Marke Halloumi entschied das EuG (Urteil vom 20. Januar 2021, Az. T-328/17 RENV) entschied das EuG (nach einer Zwischenrunde über den EuGH), dass die betroffenen Verkehrskreise das Anfangselement "bbq" und den Bildbestandteil wichtiger als das Schlusselement "loumi" finden. Auch bei den Waren gebe es erhebliche Unterschiede, soweit nicht gerade Käse betroffen sei. Die Kennzeichnungskraft der älteren Kollektivmarke sei gering, da sie eher als Gattungsbezeichnung genutzt werde. Verbraucher würden keine Verbindung zwischen den beiden Marken herstellen, da sie zum einen allenfalls die ältere Marke mit Halloumi-Käse in Verbindung bringen werden und zum anderen die einander gegenüberstehenden Marken insgesamt gesehen nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit aufweisen.




