Hier finden Sie Informationen zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E)

Am 22.8.2019 legte das Bundministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den lange erwarteten Entwurf eines neuen Gesetzes über Unternehmenssanktionierung vor. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ und setzt nach Angaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die diesbezüglichen Festlegungen im aktuellen Koalitionsvertrag um.
Sollten sich Unternehmen jetzt schon fürchten?
Nicht alle, denn einerseits soll mit dem neuen Gesetz das Sanktionsmaß auf bis zu 10 % des Jahresumsatzes angehoben werden, andererseits sieht der Entwurf aber auch klare Zumessungsregeln vor, wonach bei der Zumessung der Sanktion künftig sowohl effektive Compliance-Management-Systeme als auch interne Untersuchungen eine Rolle spielen werden.
Aktuelle Beiträge zum Entwurf des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG):
- Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionierung und interner Untersuchungen
- Compliance-Monitorship
- Das geplante Verbandssanktionenrecht
Am 22.4.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen neuen Referentenentwurf vorgelegt und am 16.06.2020 als Regierungsentwurf ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Gesetzgebungsvorhaben läuft nun unter dem Titel "Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft".
Hier kommen Sie zur Pressemitteilung vom 16.06.2020 des BMJV. Und hier kommen Sie zur Auflistung der Stellungenahmen sowie den FAQs des BMJV zum Gesetzesentwurf.
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