
Die Vorsorgevollmacht – Ein Instrument zur Betreuungsvermeidung
Aktuelles zur Ehegattenvertretung
Die Bundesländer hatten über den Bundesrat im letzten Herbst einen Gesetzentwurf zu einem umfassenden Vertretungsrecht des Ehegatten (und Lebenspartners) in den Bundestag eingebracht.
Eine Betreuung ist nur dann vom Gericht anzuordnen, wenn anderweitige Hilfen (z.B. durch die Unterstützung aus dem privaten Umfeld, der Verwandten und Freunde oder aber auch durch kirchliche und soziale Institutionen) nicht ausreichen. Die eigene Vorsorge macht den staatlichen Eingriff überflüssig. Sie kann schon frühzeitig im Hinblick auf eine zu befürchtende spätere altersbedingte Geschäftsunfähigkeit im Wege der so genannten Altersvorsorgevollmacht rechtlich abgesichert werden. mehr
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Hier finden Sie Fachbeiträge aus der BtPrax rund um das Thema Vorsorgevollmacht
Vorsorgen mit System – die optimale Organisationshilfe
Was muss gereglt werden? Was ist wirklich wichtig? Fix und fertig vorbereitete Formulare für alle Informationen und rechtssichere Muster für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamente mehr