Die Führung einer Betreuung ist ein Ehrenamt

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Betreuer sein Amt grundsätzlich als Ehrenamt führt. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Berufsbetreuer bestellt werden. Über zwei Drittel der Betreuungen werden im Bundesdurchschnitt von ehrenamtlichen Betreuern – zumeist Familienangehörigen – geführt. Man braucht dafür keine besonderen Fachkenntnisse in Recht, Wirtschaft oder Medizin. Natürlich: Wer sich etwas mit Bankkonten oder Rentenfragen auskennt, dem fällt die Hilfe bei der Regelung entsprechender Angelegenheiten vermutlich leichter. Der beschriebene Schwerpunkt (siehe „Leitgedanke der Betreuung") erfordert jedoch insbesondere Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen.
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