Die Vergütung des rechtlichen Betreuers – Vergütungsübersichten und Muster
Die Pauschalierung der Vergütung hat für den Berufs- und Vereinsbetreuer den Vorteil, bereits bei Übernahme einer Betreuung (die Aufenthalts- und Vermögensverhältnisse des Betreuten als bekannt vorausgesetzt) kalkulieren zu können, welche Brutto- und Nettoeinkünfte zu erwarten sind. Hierbei sind entsprechend der Aufteilung der betreuten Personen in Heimbewohner und Nicht-Heimbewohner sowie in Vermögende und Mittellose insgesamt vier verschiedene Tabellen nachstehend abgedruckt.
Außerdem finden Sie im Anschluss verschiedene hilfreiche Muster für Vergütungsanträge sowie Arbeitshilfen zum Thema der Betreuervergütung.
Bitte beachten Sie, dass die sich folgenden Dokumente auf die Rechtslage vor der Betreuervergütung 2019 durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beziehen.
Informationen zur Betreuervergütung 2019 sowie die neuen Vergütungstabellen finden Sie auf den Seiten des Bt-Prax Online-Lexikons Betreuungsrecht.
Im Folgenden findet sich jeweils die Tabelle mit den Bruttobeträgen an oberster Stelle, es folgt die Tabelle mit den Nettobeträgen bei der bis 31.12.2006 geltenden Umsatzsteuer von 16 %, gefolgt von einer Tabelle der seit 1.1.2007 geltenden Umsatzsteuer von 19 %.
Berufsbetreuer-Vergütungsstunden Nicht-Heimbewohnern
Vermögend (§ 5 Abs. 1 2. Alt. VBVG)
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Mittellos (§ 5 Abs. 2 2. Alt. VBVG)
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Berufsbetreuer-Vergütungsstunden Heimbewohnern
Vermögend (§ 5 Abs. 1 1. Alt. VBVG)
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Mittellos (§ 5 Abs. 2 1. Alt. VBVG)
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» Antrag auf Aufwendungsersatz bei ehrenamtlich geführter Betreuung
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Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Dokument
» Musterberechnung Berufsbetreuer (Horst Deinert)
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» Musterberechnung Vereinsbetreuer (Horst Deinert)
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