17.02.2021
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (hier: Anhörung des Betroffenen ohne Beteiligung des Verfahrenspflegers)
BGH, Beschluss vom 20. Januar 2021 – XII ZB 202/20
Erfolgt die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. April 2019 – XII ZB 570/18, FamRZ 2019, 1272 = BtPrax 2019, 166 [LS]).
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