04.01.2021
Zur Kostentagungspflicht des Krankenhauses nach Anregung einer Betreuung bei vorliegender Vorsorgevollmacht
AG Erfurt, Beschluss vom 27. Juli 2020 – 7 XVII 382/20
Einem Krankenhaus, das trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht, an deren Wirksamkeit keine Zweifel bestehen, ein Betreuungsverfahren anregt, können unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten des Betreuungsverfahrens auferlegt werden. (Red. Leitsatz)
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