30.12.2020
Zur Anfechtbarkeit der Aufhebung eines erstinstanzlichen Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses durch das Beschwerdegericht
BGH, Beschluss vom 25. November 2020 – XII ZB 394/20
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, den Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des erstinstanzlichen Gerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens dorthin zurückzugeben, stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.
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