08.01.2021
Regelbedarfe 2021
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe:
- Regelbedarfsstufe 1: 446 Euro
- Regelbedarfsstufe 2: 401 Euro
- Regelbedarfsstufe 3: 357 Euro
- Regelbedarfsstufe 4: 373 Euro
- Regelbedarfsstufe 5: 309 Euro
- Regelbedarfsstufe 6: 283 Euro
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