07.01.2021
Bundesregierung hält einen Anstieg der Pflegeversicherungsleistungen um fünf Prozent für angemessen
Gemäß § 30 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB 11 prüft die Bundesregierung alle drei Jahre Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen - so geschehen im vergangenen Jahr - und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des hierüber.
Wie einer Unterrichtung durch die Bundesregierung zu entnehmen ist (Bundestagsdrucksache 19/25283), wird in dem Bericht ein Anstieg der Leistungsbeträge um fünf Prozent für angemessen gehalten. Die Bundesregierung will zeitnah über die Umsetzung der Dynamisierung entscheiden.




