26.03.2021
Bundesrat stimmt der Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform zu
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Mit der heutigen Entscheidung der Bundesländer geht ein Gesetzgebungsverfahren zu Ende, dem ein ausführlicher Beratungsprozess unter Einbeziehung vieler Beteiligten, einschließlich Betroffenengruppen, voraus gegangen war.
Der Betreuungsgerichtstag sieht in dem Reformpaket, das den Unterstützungsgedanken im Betreuungsrecht an die erste Stelle rückt, eine deutliche Verbesserung hin zu mehr Selbstbestimmung für betreute Menschen.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen betont neben den genannten Aspekten die Einführung eines Registrierungsverfahrens für Betreuerinnen und Betreuer und - damit einhergehenden - die Implementierung fachlicher Mindesqualifikationen.
Bis zum Inkrafttreten der Reform sind noch einige Aufgaben zu erledigen. So sind beispielsweise die angesprochenen fachlichen Mindeststandards zu konkretisieren, die Akteure des Betreuungswesens sind an das neue Recht heranzuführen, die Betroffenen sind auf für sie verständliche Weise über die neue Rechtslage zu informieren und Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine benötigen geeignete Rahmenbedingungen, um ihren Aufgaben nachzukommen.




