17.03.2021
Zur Geeignetheit der Betreuungsperson
BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 – XII ZB 181/20
Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.
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