23.06.2020
Zum Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger Betreuung
BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 – XII ZB 534/19
Endet eine vorläufige Betreuung durch Zeitablauf und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren ein Betreuer bestellt, ist für die Bemessung des Stundenansatzes grundsätzlich der Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn der vorläufige Betreuer und der in der Hauptsache bestellte Betreuer personengleich sind.





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