25.11.2019
Zum Schenkungsverbot
BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 – XII ZB 164/19
1. Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, durch das eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2 Satz 1, 1804 BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 – XII ZB 479/11, FamRZ 2012, 967).
2. Zur Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden, deren Erfüllung bis zum Tode des Schenkers aufgeschoben ist, von der Schenkung von Todes wegen.





Der gebündelte Zugriff auf BtPrax-Online, viele Tausend Entscheidungen, Normen und Fachliteratur! mehr Informationen