Hier finden Sie Informationen zu Recht und Rechtsprechung sowie Termine rund um Betreuungsrecht und Betreuungspraxis – laufend für Sie aktualisiert. Bitte wählen Sie die gewünschte Rubrik.
Aktuelle Meldungen 05.03.2021
Antwort der Bundesregierung zum aktuellen Sachstand in Sachen Sterbehilfe
Rechtsprechung 02.03.2021
Zur Berücksichtigung von Vermögen des Betreuten bei Erhebung der Jahresgebühr
Rechtsprechung 26.02.2021
Zur Sittenwidrigkeit eines notarielles Testaments zugunsten einer Berufsbetreuerin

» Aktuelle Meldungen
Wissenswertes für Ihren Alltag in der rechtlichen Betreuung, Neuigkeiten zur Gesetzgebung, etc. mehr

» Rechtsprechung
Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen im Betreuungs- und Unterbringungsrecht und angrenzenden Bereichen. mehr

» Termine
Unser Veranstaltungskalender – aktuelle Fort- und Weiterbildungsangebote, Seminare und Tagungen rund um das Betreuungsrecht. mehr

Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.6.2019 ist am 27.6.2019, im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 23 auf Seite 866 bekannt gemacht worden.
Die Vergütungsrefom 2019 ist damit am 27. Juli 2019 in Kraft getreten.
Hier geht es zur Lesefassung des heutigen Bundesgesetzblattes.
Weitere Informationen zum und Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Die neuen Vergütungssätze betreffen alle Abrechnungsmonate, die am 27.7.2019 oder später beginnen. Hierbei ist für die Praxis der Berufsbetreuung zu beachten, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes kein Rumpfquartal (altes/neues Recht) zu bilden ist. Die Quartalsabrechnung (§ 9 VBVG) läuft somit weiter. Das Quartal, das in dem Monat des Inkrafttretens des Gesetzes fällt, wird in Monatsabschnitte (Abrechnungsmonate) unterteilt. Nur die Abrechnungsmonate, die komplett nach 27.7.2019 liegen, sind nach neuem Recht abzurechnen. Alle vorherigen Monate werden nach altem Recht abgerechnet.
Hierzu ein Beispiel:
Eine Betreuung wurde am 15. Juni 2019 eingerichtet und die Neuregelung tritt am 27. Juli 2019 in Kraft.
Das Inkrafttreten der Reform fällt in das Abrechnungsquartal 16. Juni bis zum 15. September 2019 und dort in den zweiten Abrechnungsmonat (16. Juli bis 15. August). Der erste Abrechnungsmonat, der komplett nach dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt, ist damit der August. Für die ersten beiden Monate muss der Betreuer also seine Vergütung noch nach altem Recht berechnen. Erst für den dritten Monat besteht ein Vergütungsanspruch nach den neuen Regelungen, er kann also die höhere Vergütung auf Grundlage der für ihn einschlägigen Vergütungstabelle (zzgl. eventueller gesonderter Pauschalen gem. § 5a VBVG n.F.) verlangen.
Hinweis: Eine kleine Unsicherheit gibt es durch die Formulierung in § 12 VBVG, nämlich im Hinblick auf die Frage der Anwendung auf die Zeitvergütung, also für Vormünder, Pfleger (auch Verfahrenspfleger), Sterilisations- und Ergänzungsbetreuer und Notgeschäftsführungen nach dem Betreuungsende. Hier kann die Auffassung vertreten werden, dass diese Tätigkeiten tagesgenau ab dem 27.7. mit den neuen Stundensätzen des § 3 VBVG (also 39,00 € in der Stufe 3) abzurechnen sind, weil es bei der Zeitvergütung keine Abrechnungsmonate gibt. Der Gesetzestext lässt sich aber auch anders interpretieren. Zur Klärung dieser Frage wird u.U. noch in nächster Zeit klärende Rechtsprechung nötig werden.
Weitere Informationen zur Betreuervergütung 2019 sowie die neuen Vergütungstabellen finden Sie auf den Seiten des Bt-Prax Online-Lexikons Betreuungsrecht.
Tabellen zur Betreuervergütung
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Pauschalen in übersichtlichen Tabellen zur Verfügung. Dargestellt sind auch die alten Pauscheln sowie die jeweiligen Erhöhungen in € und in %. Diese sind nicht Gegenstand der amtlichen Verkündung (Urheber: Horst Deinert):
Tabelle A (Mindestsätze, ehemals 27,– €)
PDF-Download
Tabelle B (Ausbildung, ehemals 33,50 €)
PDF-Download
Tabelle C (Hochschulabschluss, ehemals 44,– €)
PDF-Download
Synopse zur Betreuervergütung 2019
Außerdem stellen wir Ihnen hier eine Synopse zur Betreurvergütung 2019 zur Verfügung (Urheber: Horst Deinert)
Synopse VBVG
PDF-Download