
Exportkontrolle
Was ist das?
Exportkontrolle ist ein durch die Bundesregierung eingesetztes Mittel, um z.B. international die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder die Entwicklung von bewaffneten Konflikten zu verhindern. Damit trägt die Exportkontrolle dazu bei, die Sicherheitsinteressen Deutschlands zu wahren.
Was bedeutet das?
Exportkontrolle bedeutet, dass die Lieferung von bestimmten Gütern (Waren, Technologien oder Datenverarbeitungsprogramme) nicht ohne Genehmigung erfolgen darf. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es sich bei diesen Gütern beispielsweise um Kriegswaffen oder sog. Dual-Use-Güter handelt, also Güter, die im zivilen Bereich genutzt, aber auch einem militärischen Zweck zugeführt werden können.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA.
Wieso sind Sie betroffen?
Wenn Sie bzw. das Unternehmen, für das Sie tätig sind, Güter in Drittländer oder EU-Mitgliedstaaten liefern möchte, müssen Sie beachten
• was Sie liefern
• an wen Sie liefern
• in welches Land Sie liefern
• welchem Zweck das Gut zugeführt werden soll.
Mehr dazu finden Sie im Bereich "Hintergründe und Fachwissen":
Checklisten
Welche Vorschriften muss der Exporteur kennen?
Was regelt die EU und was die Mitgliedsstaaten?
Das zentrale Standardwerk der Exportkontrolle. Hier sind alle notwendigen Texte enthalten, die exportierende Unternehmen benötigen. Als Print- oder Online-Version.
Die Güterlisten zeigen Ihnen zuverlässig an, welche Güter bei der Ausfuhr einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Unsere elektronischen Arbeitshilfen – eLearning und komfortable Datenbanken
Das Praxishandbuch unterstützt Sie bei der effektiven Organisation Ihrer Export- und Zollvorgänge. Mit bewährten Arbeitshilfen macht Ihnen die Umsetzung der Vorgaben in die Praxis keine Mühe mehr.
Wenn Sie Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Organisationen betreiben, machen sie sich strafbar! Sichern Sie sich daher ab!
Online-Training zu den wichtigen Grundlagen:
Immer mehr Unternehmen kommen mit dem komplexen US-Exportkontrollrecht in Berührung, welches auch für deutsche Unternehmen große Risiken birgt.
Als Geschäftsführer eines exportierenden Unternehmens tragen Sie ein hohes persönliches Risiko. Sichern Sie sich daher ab, indem Sie Ihre Pflichten genau kennen!
Interviews
Im Gespräch mit Dr. Klaus Pottmeyer
Anlässlich des 8. Thementags Außenwirtschaft stand Herr Dr. Pottmeyer zu einem Interview zur Verfügung und fasste dabei die wichtigsten Punkte seines Vortrags "Akuelle Entwicklungen im Exportkontrollrecht 2018" noch einmal für Sie zusammen:
Im Gespräch mit Leif Linnemann
Anlässlich des 8. Thementags Außenwirtschaft stand Herr Leif Linnemann zu einem Interview bereit, der die wichtigsten Punkte seines Vortrags "Aktuelle Entwicklungen in der Sanktionscompliance" noch einmal für Sie zusammenfasste:
Im Gespräch mit Nikolaus Voss
Anlässlich des 8. Thementags Außenwirtschaft stand Herr Nikolaus Voss zu einem Interview bereit, der die wichtigsten Punkte seines Vortrags "Mögliche Auswirkungen der Dual-use-Reform auf die Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen" noch einmal für Sie zusammenfasste: