07.01.2021
Investitionsabkommen zwischen EU und China beschlossen
Von: C. Isken/Redaktion

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Nach sieben Jahren Verhandlung haben sich die Spitzen der EU und China am 30.12.2020 über ein umfassendes Investitionsabkommen geeinigt. Was beinhaltet das Abkommen und welche Bedeutung hat es für EU-Unternehmen?
Dem Abkommen nach verpflichtet China sich, EU-Investoren den Marktzugang zu erleichtern und sie im Wettbewerb mit staatseigenen Unternehmen fairer zu behandeln, teilte die Bundesregierung mit. Das bedeute unter anderem: Subventionen werden transparent gemacht und erzwungener Technologietransfer unterbunden.
Zudem werde China Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung in Kraft setzen. Laut Bundesregierung betrifft das unter anderem die Bereiche Arbeit und Umwelt. China habe zugestimmt, das Pariser Klimaschutzübereinkommen sowie die von ihm ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen.
Das Investitionsabkommen wurde in einer Videokonferenz beschlossen. Teilnehmer des Online-Meetings waren der chinesische Präsident Xi Jinping, Kommissionspräsidentin von der Leyen, der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel im Namen des EU-Ratsvorsitzes sowie der französische Präsident Emmanuel Macron.
Ursula von der Leyen‚ Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Die heutige Einigung ist ein wichtiger Meilenstein in unseren Beziehungen zu China und für unsere wertebasierte Handelsagenda. Sie eröffnet europäischen Investoren einen beispiellosen Zugang zum chinesischen Markt, sodass unsere Unternehmen wachsen und Arbeitsplätze schaffen können." Der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis fügte hinzu: „China geht verbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Klimawandel und Bekämpfung der Zwangsarbeit ein. Wir werden in enger Zusammenarbeit mit China sicherstellen, dass alle Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.“




